Bisher war es ja "nur" strafbar, wenn man Files zum Upload freigegeben hat - was ja eigentlich immer der Fall war, wenn man Filesharing "betrieb", denn sobald sich etwas auch nur teilweise im Downloadordner befand/befindet, wurde/wird es auch schon durch die Mechanismen des Filesharingprogrammes weiter verbreitet. Aufgrund einer kurzen Ergänzung des entsprechenden Paragrafen im Urheberrechtsgesetz ist allerdings jetzt auch unter gewissen Umständen der bloße Download schon strafbar.
Einen Bericht mit Hintergrundinformationen gibt es hier: Klick.
Gruß
K.-H.
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hi@all, ...
das wüßt ich in der tat auchmal gerne - haber bisher darüber dennoch keine aussagekräftigen infos erhalten ob oder ob nicht - ich spinn hier mal einige der folgenden gedanken:>>
im programm x einer der öffentlich rechtlichen anstalten wird ein spielfilm ausgestrahlt, also, m.a.w. KEINE dauerwerbesendung mit spielfilmeinblendung sondern WERBEFREI - GEZ ist bezahlt
ich nutze meinen videorecorder und schneide die übertragung mit - is doch
(noch?) legal und ok oder?
Den selben Film möchte ich nun - aufgrund technischer fortschritte - mit meinem neuen DVD Recorder aufnehmen - frage: is das auch noch ok oder gilt hier schon die digitale 1zu1 kopie als illegal?
Dritte frage:
Ich hab den film verpaßt und weiß aber er wurde von jemand anderem, allerdings mit einem online videorecorder aufgenommen -
er macht mir freundlicherweise ne kopie - beides legal oder schon illegal?
Vierte frage:
Ich hab ein technisches problem während der zeit und wende mich später an eine tauschbörse um zu gucken, ob der film dort erhältlich ist - film entdeckt, is aber mit werbung verseucht weil schon mal vor jahren woanders gesendet - wäre ein runterladen jetzt noch ok oder schon illegal, weil tauschbörse???
Ich blick durch diesen ganzen krempel einfach nicht mehr durch, der eine sagt dies, der andere das ...
wer kann mir mal ein paar aussagekräftige infos hierzu geben?
nadabrama