Vor kurzen wurde ja noch überlegt, bei urheberechtsverletzung die kosten für die erste Abmahnung in einen humane Rahmen zu lassen - um die utopischen Forderungen von mehreren Tausend Euro zu verhindern.
Imho eine gute Idee, allerdings scheint es wieder eine kleine Klausel zu geben die den guten Ansatz in keim ersticken zu droht:
"Die Gebührendeckelung greift dagegen nicht ein, wenn eine Privatperson einen erheblichen Urheberrechtsverstoß begeht. Von einem solchen erheblichen Verstoß spricht man, wenn jemand in größerem Umfang Filme und Musikstücke herunterlädt, also z.B. das gesamte Album eines Interpreten."
Quelle:
http://www.golem.de/0804/58979.html
Einerseits kann ich eine Abgrenzung verstehen, damit ncht jeder soviel gratis Musik wie es geht runterlädt - bis er das erstemal erwischt wird.
Andererseits wenn man das so früh schon umgehen kann, sorgt das höchsten für unmut bei der bekannten Kochbuchseite - naja immerhin etwas auch wenn sich die Anwälte auch weiterhin eine Goldene Nase mit fließbandverfahren verdienen.
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Die Frage ist: wenn ich heute ein Stück herunterlade, morgen wieder eines und in drei Tagen das dritte und jedes mal die Musikindustrie das irgendwie mitbekommt - wird sie sich überhaupt die Mühe machen, herauszufinden, dass es sich um ein und den selben DSL-Anschluss handelt, der dahinter steht? Wegen der unterschiedlichen IP-Adressen (aufgrund der Zwangstrennung)ist dieses ja zunächst nicht ersichtlich.
ich denke nicht ;) Den für jede Auskunft würden ja eine bearbeitungsgebühr beim provider fällig, und wenn sie nicht sehen können das andere rechtsverletzungen begangen werden lohnt sich danach auch nicht zu filtern. Also merksatz für die Zukunft, lade dir das Album nicht in einen Stück runter.