Vor kurzen wurde ja noch überlegt, bei urheberechtsverletzung die kosten für die erste Abmahnung in einen humane Rahmen zu lassen - um die utopischen Forderungen von mehreren Tausend Euro zu verhindern.
Imho eine gute Idee, allerdings scheint es wieder eine kleine Klausel zu geben die den guten Ansatz in keim ersticken zu droht:
"Die Gebührendeckelung greift dagegen nicht ein, wenn eine Privatperson einen erheblichen Urheberrechtsverstoß begeht. Von einem solchen erheblichen Verstoß spricht man, wenn jemand in größerem Umfang Filme und Musikstücke herunterlädt, also z.B. das gesamte Album eines Interpreten."
Quelle:
http://www.golem.de/0804/58979.html
Einerseits kann ich eine Abgrenzung verstehen, damit ncht jeder soviel gratis Musik wie es geht runterlädt - bis er das erstemal erwischt wird.
Andererseits wenn man das so früh schon umgehen kann, sorgt das höchsten für unmut bei der bekannten Kochbuchseite - naja immerhin etwas auch wenn sich die Anwälte auch weiterhin eine Goldene Nase mit fließbandverfahren verdienen.
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Ich bin mir nicht sicher, aber sieht eine Abmahnung nicht in etwa so aus - wir bitten sie aus gegeben anlass, das downloaden von unseren Musikstücken/das verbreiten unser Bilder in Zukunft zu unteerlassen, für dien entstandenen schaden + auslagen berechnen wir ihnen XY€.
Wenn ich damit nicht alzu falsch liege, müsste das zweite vergehen nach den ankommen des ersten briefes gemacht werden.