Vor kurzen wurde ja noch überlegt, bei urheberechtsverletzung die kosten für die erste Abmahnung in einen humane Rahmen zu lassen - um die utopischen Forderungen von mehreren Tausend Euro zu verhindern.
Imho eine gute Idee, allerdings scheint es wieder eine kleine Klausel zu geben die den guten Ansatz in keim ersticken zu droht:
"Die Gebührendeckelung greift dagegen nicht ein, wenn eine Privatperson einen erheblichen Urheberrechtsverstoß begeht. Von einem solchen erheblichen Verstoß spricht man, wenn jemand in größerem Umfang Filme und Musikstücke herunterlädt, also z.B. das gesamte Album eines Interpreten."
Quelle:
http://www.golem.de/0804/58979.html
Einerseits kann ich eine Abgrenzung verstehen, damit ncht jeder soviel gratis Musik wie es geht runterlädt - bis er das erstemal erwischt wird.
Andererseits wenn man das so früh schon umgehen kann, sorgt das höchsten für unmut bei der bekannten Kochbuchseite - naja immerhin etwas auch wenn sich die Anwälte auch weiterhin eine Goldene Nase mit fließbandverfahren verdienen.
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Aber wenn man die sachen einzeln abmahnt, sind es doch immer neue erste Abmahnungen ... Wenn er aber drauf besteht mehr fordern zu können, muss er es als ein Fall sehen, allerdings muß er dann den abgemahnten Zeit einräumen sein Verhalten zu ändern und dann könnte er erstmalnur eine finden.
Bei 10 liedern kannn er aber von vielen Urheberechtsversprechen sprechen und die deckelung würde nichtmehr greifen.
Zu den Problem mit den Nachweis von mehren einzelvergehen hat zudem Shrek auch was geschrieben.