Vor kurzen wurde ja noch überlegt, bei urheberechtsverletzung die kosten für die erste Abmahnung in einen humane Rahmen zu lassen - um die utopischen Forderungen von mehreren Tausend Euro zu verhindern.
Imho eine gute Idee, allerdings scheint es wieder eine kleine Klausel zu geben die den guten Ansatz in keim ersticken zu droht:
"Die Gebührendeckelung greift dagegen nicht ein, wenn eine Privatperson einen erheblichen Urheberrechtsverstoß begeht. Von einem solchen erheblichen Verstoß spricht man, wenn jemand in größerem Umfang Filme und Musikstücke herunterlädt, also z.B. das gesamte Album eines Interpreten."
Quelle:
http://www.golem.de/0804/58979.html
Einerseits kann ich eine Abgrenzung verstehen, damit ncht jeder soviel gratis Musik wie es geht runterlädt - bis er das erstemal erwischt wird.
Andererseits wenn man das so früh schon umgehen kann, sorgt das höchsten für unmut bei der bekannten Kochbuchseite - naja immerhin etwas auch wenn sich die Anwälte auch weiterhin eine Goldene Nase mit fließbandverfahren verdienen.
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das spielt in meinen augen keine rolle. anwälte sind clever. wenn jemand abgemahnt wird, liegt in der regel nicht nur ein verstoss, sondern direkt mehrere vor. nehmen wir an, ein tauschbörsenteilnehmer bietet 10 lieder an.
die anwälte wissen das. erstmal bekommt er die abmahnung für ein lied, und dann folgt die nächste dicke für die restlichen 9 lieder.