Vor kurzen wurde ja noch überlegt, bei urheberechtsverletzung die kosten für die erste Abmahnung in einen humane Rahmen zu lassen - um die utopischen Forderungen von mehreren Tausend Euro zu verhindern.
Imho eine gute Idee, allerdings scheint es wieder eine kleine Klausel zu geben die den guten Ansatz in keim ersticken zu droht:
"Die Gebührendeckelung greift dagegen nicht ein, wenn eine Privatperson einen erheblichen Urheberrechtsverstoß begeht. Von einem solchen erheblichen Verstoß spricht man, wenn jemand in größerem Umfang Filme und Musikstücke herunterlädt, also z.B. das gesamte Album eines Interpreten."
Quelle:
http://www.golem.de/0804/58979.html
Einerseits kann ich eine Abgrenzung verstehen, damit ncht jeder soviel gratis Musik wie es geht runterlädt - bis er das erstemal erwischt wird.
Andererseits wenn man das so früh schon umgehen kann, sorgt das höchsten für unmut bei der bekannten Kochbuchseite - naja immerhin etwas auch wenn sich die Anwälte auch weiterhin eine Goldene Nase mit fließbandverfahren verdienen.
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Ich kann Crazy Eyes Idee gut nachvollziehen.
Trotzdem ist die Sach nicht einfach und muss wahrscheinlich mal wieder erst vor Gericht entschieden werden.
Folgender Vergleich fällt mir ein:
Wenn man z.B. für eine Straftat A eine Bewährungsstrafe bekommt, darf man im Bewährungszeitraum nicht wieder straffällig werden, sonst wird die Bewährung ausgesetzt und man geht in den Bau.
Hat man zwischen der Straftat A und der Verurteilung eine weitere Straftat B begannen (und es wird erst nach Verkündung des Urteils bekannt), wird diese natürlich ganz normal geahndet und bestraft, es hat aber keine direkte Auswirkung auf die Bewährungsstrafe von Straftat A.
verzwickte Sache,das...
Wie gesagt, bis jetzt ist ja noch alles offen und muss erst noch entschieden werden.
Yan