Tag Leute,
ich melde mich noch einmal hier dazu weil ich der Meinung bin Ihr überseht etwas dabei.Dieser "Diebstahl" ist nicht bewiesen oder nachgewiesen, wäre er das hätte ich auch meinen Mund gehalten. Jedoch auf Grund eines ausgesprochenen "Verdacht`s" ist diese Sache mit dem gesprochenen Urteil nicht das Recht was uns vorgegaukelt wird, besonders gravierend wenn der Hinweis von:" buechner08 Am: 26.02.2009, 18:22" s.o. zutreffend sein sollte.
Es geht doch darum das es nicht bewiesen ist oder Beweis pflichtig ist und so der Arbeitnehmer auf Gedeih und Verderb dem Unternehmer ausgeliefert ist bei der Rechtslage (oder Unrechtslage, denn Recht sieht anders aus). Ihr schreibt jedoch so als wenn der Diebstahl bewiesene Sache ist oder geht davon aus, dem ist aber nicht so.
Freundliche Grüße
Manfred