Einen guten Abend,
man kann schon leicht nervös werden bei dieser Diskussion. Warum hat man denn nicht das StGB angewendet bevor es das AGB wurde? Sicher weil es nach den Linien (vermute ich mal) des StGB keine nachweisbare strafbare Handlung vorliegt. Darum geht es doch im Prinzip, das es nicht nachgewiesen ist und trotzdem zur fristlosen Entlassung (mit rechtlicher Absicherung) gekommen ist. Bei den Bankern reicht schon das sie die Karre in den Dreck gefahren haben, dafür bestehen sie noch auf Bonus Zahlungen die auch noch der Steuerzahler zahlen muß, auch rechtens. Der unbedeutende Bürger zahlt alleine für diesen Bockmist doppelt und da soll eine nicht bewiesene Unterschlagung auch rechtens sein? Brauchen wir denn überhaupt noch "Recht" oder dient es nur zur Sicherung der Privilegien?
Schönen Gruß
Manfred