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News: Jetzt soll Bundesverfassungsgericht entscheiden

Lehrerin kämpft weiter gegen Meinungsfreiheit

Redaktion / 57 Antworten / Flachansicht Nickles

Das Internet-Portal spickmich.de gestattet es Schülern ihre Lehrer und Schulen anonym zu bewerten, ihnen eine "Note" zu verpassen. 2007 hat eine Lehrerin aus Nordrhein-Westfalen dem Bewertungsportal den Krieg erklärt und bereits in mehreren Prozessen versucht, ihre Daten und Benotung entfernen zu lassen.

Sie hat von ihren Schülern nur die Note 4,3 verpasst gekriegt. Bislang waren alle Prozesse vergeblich, im Juni scheiterte der Versuch es beim Bundesgerichtshof durchzusetzen. Auch hier beriefen sich die Richter auf das Recht zur freien Meinungsäußerung.

Die "Pädagogin" lässt dennoch nicht locker und will jetzt vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.

Ganz anders hat es übrigens eine 35jährige Lehrerin laut Bericht von dailymail.co.uk in Großbritannien erwischt. Die hat sich auf ihrer Facebook-Seite schlecht über ihre Klasse geäußert. Sie wurde vom Dienst suspendiert.

Michael Nickles meint: Die Note 4,3 ist für die Lehrerein eindeutig zu gut - die gehört rausgeschmissen. Wer die Funktionsweise von Internet und Meinungsfreiheit nicht kapiert, hat in einem Lehrberuf nichts verloren.

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gelöscht_84526 gerhard38 „ sicher ... gut möglich. Wenn es allerdings akzeptierte Grundlage unserer...“
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Noch ein Aspekt: Man stelle sich doch mal vor, der Schüler X würde den Lehrer/die Lehrerin Y unter Angabe seines vollen Namens öffentlich auf einem solchen Portal negativ bewerten. Was denkt ihr eigentlich, was mit dem Schüler passiert? Meint ihr, der hätte auch nur noch die geringsten Aussichten, einen ordentlichen Schulabschluss zu erlangen?

Der würde doch von dem Lehrer/der Lehrerin und von den ganzen Lehrerkollegium der betreffenden Schule "niedergemacht" werden. Sollte der Schüler dann deswegen einen Schulwechsel in Betracht ziehen, dann würde die "neue" Schule mit Sicherheit schon von vornherein von der "alten" über die "Machenschaften" dieses unbequemen Schülers informiert werden. So ein Schüler wäre an allen Schulen "unten durch", dessen schulischer Werdegang wäre somit ruiniert.

Ich finde es ganz gut, dass solche Bewertungen anonym abgegeben werden können. Da sollte sich der Lehrer/die Lehrerin vielleicht mal Gedanken darüber machen, wieso er/sie so schlecht bewertet wird. In diesem Fall von Mobbing zu sprechen, das ist ja sooooo einfach......

Solange die Kritik an dem Lehrer/der Lehrerin sachlich vorgebracht wird, sehe ich da absolut kein Problem, selbst dann nicht, wenn diese Kritik anonym abgegeben wird. Erst dann, wenn diese anonym vorgetragene Kritik beleidigend wird, dann sollte man einschreiten und diese Kritik sollte ohne Wenn und Aber von dem Portal gelöscht werden.

Gruß
K.-H.

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schönes Beispiel : Crazy Eye