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News: Jetzt soll Bundesverfassungsgericht entscheiden

Lehrerin kämpft weiter gegen Meinungsfreiheit

Redaktion / 57 Antworten / Flachansicht Nickles

Das Internet-Portal spickmich.de gestattet es Schülern ihre Lehrer und Schulen anonym zu bewerten, ihnen eine "Note" zu verpassen. 2007 hat eine Lehrerin aus Nordrhein-Westfalen dem Bewertungsportal den Krieg erklärt und bereits in mehreren Prozessen versucht, ihre Daten und Benotung entfernen zu lassen.

Sie hat von ihren Schülern nur die Note 4,3 verpasst gekriegt. Bislang waren alle Prozesse vergeblich, im Juni scheiterte der Versuch es beim Bundesgerichtshof durchzusetzen. Auch hier beriefen sich die Richter auf das Recht zur freien Meinungsäußerung.

Die "Pädagogin" lässt dennoch nicht locker und will jetzt vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.

Ganz anders hat es übrigens eine 35jährige Lehrerin laut Bericht von dailymail.co.uk in Großbritannien erwischt. Die hat sich auf ihrer Facebook-Seite schlecht über ihre Klasse geäußert. Sie wurde vom Dienst suspendiert.

Michael Nickles meint: Die Note 4,3 ist für die Lehrerein eindeutig zu gut - die gehört rausgeschmissen. Wer die Funktionsweise von Internet und Meinungsfreiheit nicht kapiert, hat in einem Lehrberuf nichts verloren.

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gerhard38 lolly „Meinungsfreiheit ist eine schöne Sache, jedoch sollte derjenige, der sie für...“
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Was währe wohl, wenn die Lehrer eine Seite bauen würden, auf der sie anonym die Schüler bewerten würden..

Der gewaltige Unterschied: Wie Lehrer die Schüler zu beurteilen haben, ist gesetzlich geregelt. Wo ist die gesetzliche Regelung, wie Schüler und Eltern die Lehrer bewerten können - und zwar möglichst so, dass es auch noch eine Wirkung hat?

Während man jede Regierung, Gemeinderat, Bürgermeister, jeden Vereinsvorstand (anonym) abwählen kann, wenn man mit ihr / ihm nicht zufrieden ist, während ich jeden Arzt, Psychotherapeuten oder Nachhilfelehrer problemlos wechseln kann, wenn ich mich bei ihm/ihr nicht wohl fühle, haben sich Lehrer ein super Nest geschaffen: Einerseits unbefristete Dienstverträge, die nicht zwischen den Kunden (Eltern und Schülern), sondern überwiegend mit behördlichen Stellen abgeschlossen werden (die auch dann nicht kündbar sind, wenn die - meist politisch besetzte Behörde irgendwann abgesetzt und durch eine andere ersetzt wird), andererseits und gleichzeitig eine weitgehende Immunisierung gegen jede Kritik: Geschützt durch die Direktion, die sich vor ihre MitarbeiterInnen stellt (das wird von den LehrerInnen auch von ihr erwartet), geschützt durch eine starke Gewerkschaft, ziehen Schüler und Eltern regelmäßig den Kürzeren (von extremen Ausnahmen abgesehen), wenn sie gegen bestimmte Lehrkräfte, die sie nicht wollen, vorgehen.

Ich sehe hier ein Grundprinzip verletzt, nämlich mir meine Dienstleister aussuchen zu können - und, was noch dazu kommt -, ich muss die zwangsweise über meinen Steuern finanzieren, ohne Einfluss darauf nehmen zu können, ob ich mit der erbrachten Dienstleistung zufrieden ist. Auf eine derartige Art von Zwangsbeglückung kann ich gerne verzichten.

Wenn du dich gegen die Anonymität wehrst, dann mach doch Vorschläge, wie so eine Bewertung erfolgen könnte, ohne dass die Schüler Angst vor Repressionen haben müssen.

Gruß, Gerhard
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schönes Beispiel : Crazy Eye