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News: Jetzt soll Bundesverfassungsgericht entscheiden

Lehrerin kämpft weiter gegen Meinungsfreiheit

Redaktion / 57 Antworten / Flachansicht Nickles

Das Internet-Portal spickmich.de gestattet es Schülern ihre Lehrer und Schulen anonym zu bewerten, ihnen eine "Note" zu verpassen. 2007 hat eine Lehrerin aus Nordrhein-Westfalen dem Bewertungsportal den Krieg erklärt und bereits in mehreren Prozessen versucht, ihre Daten und Benotung entfernen zu lassen.

Sie hat von ihren Schülern nur die Note 4,3 verpasst gekriegt. Bislang waren alle Prozesse vergeblich, im Juni scheiterte der Versuch es beim Bundesgerichtshof durchzusetzen. Auch hier beriefen sich die Richter auf das Recht zur freien Meinungsäußerung.

Die "Pädagogin" lässt dennoch nicht locker und will jetzt vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.

Ganz anders hat es übrigens eine 35jährige Lehrerin laut Bericht von dailymail.co.uk in Großbritannien erwischt. Die hat sich auf ihrer Facebook-Seite schlecht über ihre Klasse geäußert. Sie wurde vom Dienst suspendiert.

Michael Nickles meint: Die Note 4,3 ist für die Lehrerein eindeutig zu gut - die gehört rausgeschmissen. Wer die Funktionsweise von Internet und Meinungsfreiheit nicht kapiert, hat in einem Lehrberuf nichts verloren.

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Amenophis IV Redaktion „Lehrerin kämpft weiter gegen Meinungsfreiheit“
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"Michael Nickles meint: Die Note 4,3 ist für die Lehrerein eindeutig zu gut - die gehört rausgeschmissen. Wer die Funktionsweise von Internet und Meinungsfreiheit nicht kapiert, hat in einem Lehrberuf nichts verloren."

Du spinnst wohl? Weil jemand vor Gericht das sucht, was er für sein Recht hält, gehört er gekündigt? Das ist wohl mehr als schräg, das ist saudumm und antidemokratisch. Noch nicht einmal in Diktaturen wird man entlassen, wenn man es wagt, einen Streit vor Gericht austragen zu wollen....

Zum sachlichen gibt es eben zwei Interessen, die BEIDE verfassungsrechtlichen Rang haben- und das haben die Gerichte abgewogen und sich eine Meinung gebildet:

- Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (der Lehrerin)
- Das Recht auf freie Meinungsäußerung (der Schüler)

Mir scheint die Position der Lehrerin völlig berechtigt. Allmählich werden alle persönlichen Grenzen, sei es durch Bundestrojaner, Datenschnüffelei, Adressenverkauf, Selbstoffenbarungen im Web 2 etc. aufgehoben.

Man kann das ja weiterführen und karikieren: Künftig werden auch die Noten aller SCHÜLER im Netz veröffentlicht, alle Zeugnisse, alle Straftaten (teilweise schon in USA), die Steuerkarte; und wir könnten ja sogar die geheime Wahl aufheben und anzeigen, was jeder wählt.

Es geht im Grundsatz um mehr als um Meinungsfreiheit - es geht um Freiheit.

Und zur Freiheit gehört ganz grundlegend, daß jeder bei sich selbst bleiben darf, wo er will, wann er will, was er will.
Dem steht die überbordende Entindividualisierung einer Web2-Massengesellschaft gegenüber. Dem entgegenzutreten verdient meinen Respekt.

Es sollte nur das im großen Weltfernseher zu sehen sein, was der Einzelne dort zeigen möchte - und nicht das, wonach geile Boulevard-Voyeure, teils aus Geschäftsinteresse, gieren.

sapere aude
A4.

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schönes Beispiel : Crazy Eye