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News: Jetzt soll Bundesverfassungsgericht entscheiden

Lehrerin kämpft weiter gegen Meinungsfreiheit

Redaktion / 57 Antworten / Flachansicht Nickles

Das Internet-Portal spickmich.de gestattet es Schülern ihre Lehrer und Schulen anonym zu bewerten, ihnen eine "Note" zu verpassen. 2007 hat eine Lehrerin aus Nordrhein-Westfalen dem Bewertungsportal den Krieg erklärt und bereits in mehreren Prozessen versucht, ihre Daten und Benotung entfernen zu lassen.

Sie hat von ihren Schülern nur die Note 4,3 verpasst gekriegt. Bislang waren alle Prozesse vergeblich, im Juni scheiterte der Versuch es beim Bundesgerichtshof durchzusetzen. Auch hier beriefen sich die Richter auf das Recht zur freien Meinungsäußerung.

Die "Pädagogin" lässt dennoch nicht locker und will jetzt vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.

Ganz anders hat es übrigens eine 35jährige Lehrerin laut Bericht von dailymail.co.uk in Großbritannien erwischt. Die hat sich auf ihrer Facebook-Seite schlecht über ihre Klasse geäußert. Sie wurde vom Dienst suspendiert.

Michael Nickles meint: Die Note 4,3 ist für die Lehrerein eindeutig zu gut - die gehört rausgeschmissen. Wer die Funktionsweise von Internet und Meinungsfreiheit nicht kapiert, hat in einem Lehrberuf nichts verloren.

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Fernando2 Amenophis IV „ Michael Nickles meint: Die Note 4,3 ist für die Lehrerein eindeutig zu gut -...“
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@ Amenophis IV - prima, zustimm.
 
Manche scheinen die Grundrechte nicht verstanden zu haben.
"Meinungsfreiheit" bezieht sich im Kern darauf, daß man nicht bestraft werden darf, wenn man öffentlich bestimmte POLITISCHE Meinungen äußert.

Ein ganz anderes Kapitel ist der "Datenschutz", das auch ein Persönlichkeitsrecht ist. Es kam schon häufig vor, daß Ex-Partner aus Rache Nacktfotos und intime Details im Internet veröffentlichten. Dafür kann man bestraft werden und das ist natürlich NICHT durch "Meinungsfreiheit" gedeckt.
Wenn man Lehrer mit vollem Namen und betroffener Schule veröffentlicht und sie anhand von anonymen "Kindermeinungen" bewertet, dann ist das sehr vergleichbar, als wenn ein Geschiedener ein Schmutzbuch über seine Ex publiziert.

Es gibt KEIN Anrecht darauf, private Fakten über andere zu wissen, z.B. was mein Nachbar bei Quelle bestellt hat. Und wenn die gespeicherten Fakten sehr dubios sind (Rache- und Spaßbewertungen...) dann wird das Unrecht, das Betroffenen zugefügt wird, noch größer.

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schönes Beispiel : Crazy Eye