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News: Neues Verwaltungsgerichts-Urteil

GEZ-Pflicht für Internet-PCs ist unzulässig

Redaktion / 72 Antworten / Flachansicht Nickles

Der Hickhack um die GEZ-Gebührpflichtigkeit internettauglicher PCs nimmt kein Ende. Eine Software-Firma hat gegen die Gebühr geklagt und vom Schlewsig-Holsteinischen Verwaltungsgericht Recht gekriegt. Aus Sicht der Richter ist alleine die Internet-Tauglichkeit von Rechnern nicht ausreichend, um sie als Rundfunksgeräte zu klassifizieren und damit GEZ-pflichtig zu machen.

Gerade bei im gewerblichen Umfeld genutzten Firmen-PCs ist ohnehin eher zu bezweifeln, dass sie für Fernsehgucken genutzt werden. Damit hat sich ein weiteres Verwaltungsgericht gegen eine grundsätzliche Gebühr für PCs ausgesprochen. Wohlgemerkt handelt es sich hier allerdings nur um ein Verwaltungsgericht.

Im März hat erstmals ein Oberverwaltungsgericht das Urteil eines Verwaltungsgerichts gekippt, das sich zuvor ebenfalls zugunsten eines, gegen die GEZ-Gebühr Klagenden, entschieden hatte (siehe Oberverwaltungsgericht fällte GEZ-freundliches Urteil.

Michael Nickles: Wie lange noch soll Steuer-Kohle für Verwaltungsgerichte verjodelt werden, deren Urteile dann von Oberverwaltungsgerichten wieder gekippt werden können. Es wird Zeit, dass das Bundesverwaltungsgericht in der Sache endlich mal eine universelle Entscheidung trifft.

Mein Eindruck: eine "oberste" Entscheidung gegen diese GEZ-Gebühren-Scheisse für PCs, wird absichtlich in die Ewigkeit verschoben. Ganz gewiss haben die schiss, dass dabei die alten Diskussionen wieder aufkochen werden und die idiotische "PC-Gebühr" dann vielleicht doch wieder gekippt werden muss.

Markus Klümper Sovereign Sylvia „Hi, Zitat Miichael Nickles: Das birgt natürlich das Risiko, dass die...“
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Den Rechtswirrwar fine ich unerträglich, denn er zeigt wie es um die Justiz in diesem Land bestellt ist. Da genügen Willkür, Laune der Richter und die Phantasie in der Argumentation um bei -unterm Strich- selber Ausgangssituation zu völlig unterschiedlichen Urteilen zu kommen. Es kann nicht sein, daß eine eindeutige Forderung einer quasi staatlichen Organisation von kleinen Verwaltungsgerichten völlig rechtsunsicher entschieden werden, und die Urteile immer in Revision gehen und da oft gekippt werden. Erfreulich ist dabei allerdings, daß auch Richter damit dem Staat auf die Finger klopfen. Im Sinne der Gewaltenteilung durchaus beruhigend.
Ansonsten muß ich mich outen als ÖR-Fan, ich gucke da wesentlich mehr. Ich will nicht über Niveau reden, es geht da nur um meinen persönlichen Geschmack.
Bevor die Hand aufgehalten wird sollten die ÖRs aber erstmal echte Streams im Web anbieten. Die Webangebote sind ein nettes Beiwerk, aber nicht dazu geeignet das Programmangebot umfassend zu nutzen. Solange das nicht gewährleistet ist, sehe ich überhaupt keine Grundlage für die Forderung.
Allgemein finde ich das Gebührenprinzip noch o.k., allerdings nur solange es keine praktikable Alternative gibt. Verschlüsselung wäre durchaus denkbar, aber derzeit noch zu aufwendig und teuer...

Verschlüsselung Olaf19
70% für Verwaltung Olaf19
Schuss ins Knie? Olaf19
GEZ-Gebühren-Scheisse peterson