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News: Neues Verwaltungsgerichts-Urteil

GEZ-Pflicht für Internet-PCs ist unzulässig

Redaktion / 72 Antworten / Flachansicht Nickles

Der Hickhack um die GEZ-Gebührpflichtigkeit internettauglicher PCs nimmt kein Ende. Eine Software-Firma hat gegen die Gebühr geklagt und vom Schlewsig-Holsteinischen Verwaltungsgericht Recht gekriegt. Aus Sicht der Richter ist alleine die Internet-Tauglichkeit von Rechnern nicht ausreichend, um sie als Rundfunksgeräte zu klassifizieren und damit GEZ-pflichtig zu machen.

Gerade bei im gewerblichen Umfeld genutzten Firmen-PCs ist ohnehin eher zu bezweifeln, dass sie für Fernsehgucken genutzt werden. Damit hat sich ein weiteres Verwaltungsgericht gegen eine grundsätzliche Gebühr für PCs ausgesprochen. Wohlgemerkt handelt es sich hier allerdings nur um ein Verwaltungsgericht.

Im März hat erstmals ein Oberverwaltungsgericht das Urteil eines Verwaltungsgerichts gekippt, das sich zuvor ebenfalls zugunsten eines, gegen die GEZ-Gebühr Klagenden, entschieden hatte (siehe Oberverwaltungsgericht fällte GEZ-freundliches Urteil.

Michael Nickles: Wie lange noch soll Steuer-Kohle für Verwaltungsgerichte verjodelt werden, deren Urteile dann von Oberverwaltungsgerichten wieder gekippt werden können. Es wird Zeit, dass das Bundesverwaltungsgericht in der Sache endlich mal eine universelle Entscheidung trifft.

Mein Eindruck: eine "oberste" Entscheidung gegen diese GEZ-Gebühren-Scheisse für PCs, wird absichtlich in die Ewigkeit verschoben. Ganz gewiss haben die schiss, dass dabei die alten Diskussionen wieder aufkochen werden und die idiotische "PC-Gebühr" dann vielleicht doch wieder gekippt werden muss.

Olaf19 mauzi1967 „Hallo, ich weiß gar nicht was hier in Deutschland immer diskutiert wird über...“
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Hi Mauzi,

Prinzipiell finde ich deine Idee mit der Verschlüsselung sehr gut. ÖR als Pay-TV, vergleichbar mit Premiere/sky-TV, klingt verlockend.

Die Sache hat leider einen dicken Haken: Rundfunkrechtlich wäre so etwas nicht möglich, und das gleich aus 2 Gründen nicht.

Erstens müssen öffentlich-rechtliche Sender immer frei empfangbar sein, eine Verschlüsselung ist gar nicht erlaubt - böse Zungen wie meine sagen dazu: damit das AbGEZocke eine Rechtfertigung hat.

Zweitens wird man auch von dem Grundsatz "Zahlen muss jeder, der ein Gerät zum Empfang bereit hält" - mit großzügiger Ausweitung der Definition von "Empfangsgerät", damit man schön viele Gebührenzahler hat - nicht abrücken wollen.

Das sind Dinge, die unsere Justiz nicht ändern kann - das könnte nur der Gesetzgeber. Und die überbezahlten Fettsäcke, die in den Aufsichtsräten der ÖR-Sender und in den Parlamenten sitzen, werden sich hüten, ihre eigene Einnahmequelle dicht zu machen.

CU
Olaf

70% für Verwaltung Olaf19
Schuss ins Knie? Olaf19
GEZ-Gebühren-Scheisse peterson