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News: Neues Verwaltungsgerichts-Urteil

GEZ-Pflicht für Internet-PCs ist unzulässig

Redaktion / 72 Antworten / Flachansicht Nickles

Der Hickhack um die GEZ-Gebührpflichtigkeit internettauglicher PCs nimmt kein Ende. Eine Software-Firma hat gegen die Gebühr geklagt und vom Schlewsig-Holsteinischen Verwaltungsgericht Recht gekriegt. Aus Sicht der Richter ist alleine die Internet-Tauglichkeit von Rechnern nicht ausreichend, um sie als Rundfunksgeräte zu klassifizieren und damit GEZ-pflichtig zu machen.

Gerade bei im gewerblichen Umfeld genutzten Firmen-PCs ist ohnehin eher zu bezweifeln, dass sie für Fernsehgucken genutzt werden. Damit hat sich ein weiteres Verwaltungsgericht gegen eine grundsätzliche Gebühr für PCs ausgesprochen. Wohlgemerkt handelt es sich hier allerdings nur um ein Verwaltungsgericht.

Im März hat erstmals ein Oberverwaltungsgericht das Urteil eines Verwaltungsgerichts gekippt, das sich zuvor ebenfalls zugunsten eines, gegen die GEZ-Gebühr Klagenden, entschieden hatte (siehe Oberverwaltungsgericht fällte GEZ-freundliches Urteil.

Michael Nickles: Wie lange noch soll Steuer-Kohle für Verwaltungsgerichte verjodelt werden, deren Urteile dann von Oberverwaltungsgerichten wieder gekippt werden können. Es wird Zeit, dass das Bundesverwaltungsgericht in der Sache endlich mal eine universelle Entscheidung trifft.

Mein Eindruck: eine "oberste" Entscheidung gegen diese GEZ-Gebühren-Scheisse für PCs, wird absichtlich in die Ewigkeit verschoben. Ganz gewiss haben die schiss, dass dabei die alten Diskussionen wieder aufkochen werden und die idiotische "PC-Gebühr" dann vielleicht doch wieder gekippt werden muss.

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Olaf19 Crazy Eye „ Anmelden bei der GEZ ist leicht, das kann ich sogar für die komplette...“
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Bei mir ging seinerzeit alles ganz unbürokratisch und unproblematisch - im Gegenteil, die GEZ hatte mir, wie erwähnt, sogar unaufgefordert zu viel bezahlte Beiträge zurück erstattet. Nur - das ist jetzt auch bald 9 Jahre her.

Ich habe schon diverse Male gelesen, dass die GEZ neuerdings bei der Abmeldung einen Nachweis über den Verbleib der Geräte verlangt - also entweder Name und Anschrift des Gebrauchtkäufers, oder eine schriftliche Bescheinigung des Recyclinghofes bei der Entsorgung.

Dürfen die so etwas wirklich verlangen? Was ist, wenn man versäumt hat, sich diese Nachweise zu besorgen - ist man dann verpflichtet, bis in alle Ewigkeit GEZ zu bezahlen, am Ende über den Tod hinaus durch die Erbengemeinschaft?

Weiß von euch jemand etwas darüber, das würde mich wirklich interessieren.

CU
Olaf

Schuss ins Knie? Olaf19
GEZ-Gebühren-Scheisse peterson