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News: Neues Verwaltungsgerichts-Urteil

GEZ-Pflicht für Internet-PCs ist unzulässig

Redaktion / 72 Antworten / Flachansicht Nickles

Der Hickhack um die GEZ-Gebührpflichtigkeit internettauglicher PCs nimmt kein Ende. Eine Software-Firma hat gegen die Gebühr geklagt und vom Schlewsig-Holsteinischen Verwaltungsgericht Recht gekriegt. Aus Sicht der Richter ist alleine die Internet-Tauglichkeit von Rechnern nicht ausreichend, um sie als Rundfunksgeräte zu klassifizieren und damit GEZ-pflichtig zu machen.

Gerade bei im gewerblichen Umfeld genutzten Firmen-PCs ist ohnehin eher zu bezweifeln, dass sie für Fernsehgucken genutzt werden. Damit hat sich ein weiteres Verwaltungsgericht gegen eine grundsätzliche Gebühr für PCs ausgesprochen. Wohlgemerkt handelt es sich hier allerdings nur um ein Verwaltungsgericht.

Im März hat erstmals ein Oberverwaltungsgericht das Urteil eines Verwaltungsgerichts gekippt, das sich zuvor ebenfalls zugunsten eines, gegen die GEZ-Gebühr Klagenden, entschieden hatte (siehe Oberverwaltungsgericht fällte GEZ-freundliches Urteil.

Michael Nickles: Wie lange noch soll Steuer-Kohle für Verwaltungsgerichte verjodelt werden, deren Urteile dann von Oberverwaltungsgerichten wieder gekippt werden können. Es wird Zeit, dass das Bundesverwaltungsgericht in der Sache endlich mal eine universelle Entscheidung trifft.

Mein Eindruck: eine "oberste" Entscheidung gegen diese GEZ-Gebühren-Scheisse für PCs, wird absichtlich in die Ewigkeit verschoben. Ganz gewiss haben die schiss, dass dabei die alten Diskussionen wieder aufkochen werden und die idiotische "PC-Gebühr" dann vielleicht doch wieder gekippt werden muss.

Verschlüsselung Olaf19
70% für Verwaltung Olaf19
Schuss ins Knie? Olaf19
Olaf19 StickyFinger1 „Hi, was für ein Zufall, das ich das gerade heute hier lese. Ich arbeite seit 8...“
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Hi StickyFinger,

dass du arbeiten gehst und deine Rundfunkgebühren zahlst, ist die eine Sache. Wenn du aber in deiner Wohnung ein Arbeitszimmer eingerichtet haben solltest und dieses steuerlich geltend gemacht hast, dann müsstest du für einen PC in diesem Arbeitszimmer GEZ bezahlen. Der zählt dann nicht mehr zu deinem Haushalt, das ist so ähnlich wie mit einem gewerblich genutzten Pkw mit Autoradio.

Wenn du einen privaten PC in deiner Wohnung nebenbei beruflich nutzt, musst du natürlich keine zusätzliche GEZ zahlen.

CU
Olaf

GEZ-Gebühren-Scheisse peterson