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News: Neues Verwaltungsgerichts-Urteil

GEZ-Pflicht für Internet-PCs ist unzulässig

Redaktion / 72 Antworten / Flachansicht Nickles

Der Hickhack um die GEZ-Gebührpflichtigkeit internettauglicher PCs nimmt kein Ende. Eine Software-Firma hat gegen die Gebühr geklagt und vom Schlewsig-Holsteinischen Verwaltungsgericht Recht gekriegt. Aus Sicht der Richter ist alleine die Internet-Tauglichkeit von Rechnern nicht ausreichend, um sie als Rundfunksgeräte zu klassifizieren und damit GEZ-pflichtig zu machen.

Gerade bei im gewerblichen Umfeld genutzten Firmen-PCs ist ohnehin eher zu bezweifeln, dass sie für Fernsehgucken genutzt werden. Damit hat sich ein weiteres Verwaltungsgericht gegen eine grundsätzliche Gebühr für PCs ausgesprochen. Wohlgemerkt handelt es sich hier allerdings nur um ein Verwaltungsgericht.

Im März hat erstmals ein Oberverwaltungsgericht das Urteil eines Verwaltungsgerichts gekippt, das sich zuvor ebenfalls zugunsten eines, gegen die GEZ-Gebühr Klagenden, entschieden hatte (siehe Oberverwaltungsgericht fällte GEZ-freundliches Urteil.

Michael Nickles: Wie lange noch soll Steuer-Kohle für Verwaltungsgerichte verjodelt werden, deren Urteile dann von Oberverwaltungsgerichten wieder gekippt werden können. Es wird Zeit, dass das Bundesverwaltungsgericht in der Sache endlich mal eine universelle Entscheidung trifft.

Mein Eindruck: eine "oberste" Entscheidung gegen diese GEZ-Gebühren-Scheisse für PCs, wird absichtlich in die Ewigkeit verschoben. Ganz gewiss haben die schiss, dass dabei die alten Diskussionen wieder aufkochen werden und die idiotische "PC-Gebühr" dann vielleicht doch wieder gekippt werden muss.

Verschlüsselung Olaf19
70% für Verwaltung Olaf19
Schuss ins Knie? Olaf19
Olaf19 rando „hi olaf, Wenn ich jetzt 1000 Euro an die NPD spende , nicht wirklich oder?:...“
Optionen
ich dachte bisher immer, auch wenn jemand arbeitnehmer ist, erarbeitet e r (auch) die kohle. wenn das so ist, kannst du auch mit deinem geld machen was du willst :)

Hey Rando, das ist doch exakt das, was ich meinte. (Das NPD-Beispiel hatte ich nur gebracht, weil es so schön drastisch ist *g*).

Das gilt dann aber nicht nur für mich als Arbeitnehmer, das gilt auch die Unternehmen. Soll heißen: Die Konsumenten bezahlen *für die Produkte* - was das Unternehmen mit den Einnahmen macht, ist deren Sache. Insofern ist es ohne Belang, wie viel die in Werbung investieren und auf welcher Plattform sie werben.

Wir können uns in jedem Fall auf einen Minimalkonsens einigen: Kostenlos ist nichts in unserer Welt. Selbstverständlich kostet Privatfernsehen Geld, das ist keine Frage. Nur sehe ich nicht, dass ich die finanziere.

das gejammere über die gez-gebühr ging mir auch auf den keks.

Findest du die GEZ-Gebühren für Computer denn in Ordnung?

CU
Olaf
GEZ-Gebühren-Scheisse peterson