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News: Festplatten - Prüfen, optimieren, Probleme lösen

Vorsicht: OEM-Falle beim Festplattenkauf

gelöscht_35042 / 67 Antworten / Flachansicht Nickles

Ich drehe gerade am Rad!

Aus Zufall erfahre ich eben über Western-Digital, dass mir mein Distributor eine teure Raptor WD3000 HLFS als OEM-Version verkauft hat und er nichts vorher gesagt hat.

Werder haben diese Platten die 5-Jährige Garantie von WD noch werden diese Platte supportet.

Western-Digital lehnt einfache jederlei Kontakt über solche Platten ab!

Nach großem Geschrei nimmt mein Lieferant die Platte zurück und mein anderer Lieferant garantiert mir, dass er nur Retail ausliefert!

Eine böse Schweinerei für die User, die irgendwo billig WD-Platten erwerben, der Lieferant dicht gemacht hat und WD jede Garantie ablehnt.

Die Differenz zwischen OEM und Retail beträgt etwa 20€.

Um Sicherheit zu haben, sich auf jeden Fall schriftlich zusagen lassen, dass er Retail geliefert bekommt und anschließend über das Portal von WD anhand der Seriennummer feststellen, ob es sich tatsächlich um eine Retailplatte handelt.

Ansonsten heißt es nämlich: no warranty und das kann jeder hier feststellen...

http://websupport.wdc.com/warranty/serialinput.asp (vorher Germany eingeben, wenn in Deutschland gekauft)

Gruß
luttyy

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xafford chrissv2 „ Weil Western Digital die Platte n unter bestimmten Bedingungen günstiger an...“
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Das von Dir zitierte Blog schmeisst mal wieder (wie es meist passiert) alles mögliche durcheinander (Gewährleistung, Garantie, 6 Montate, 2 Jahre), rührt es kräftig durch und dabei kommt hinten fundiertes Halbwissen raus...

Gewähren viele Hersteller von Festplatten eine Garantiezeit zwischen 3-10 Jahren, so sind die Garantiebestimmungen eine OEM-Platte vollkommen andere.

Korrekt wäre: Auf die OEM-Platten gibt es idR überhaupt keine GARANTIE des Herstellers.

Es liegt nun aber keine Garantie mehr vor, der Reseller ist lediglich zu einer 6-monatigen Gewährleistung verpflichtet.

Die gesetzliche Gewährleistung beträgt in Deutschland 2 Jahre, nicht wie geschrieben 6 Monate. Das wird oftmals durcheinander geschmissen mit der eintretenden Beweislastumkehr nach 6 Monaten.

Wie wir mittlerweile alle wissen, ist eine Gewährleistung juristisch leider nichts wert, da die Beweislast auf Seiten des Käufers liegt.

Das ist schlicht Blödsinn. Bei Defekten die innerhalb 6 Monaten nach dem Kauf auftreten liegt die Beweislast beim Händler, da der Einfachheit in der Rechtspraxis wegen bis zu dieser Zeit von einem verdeckten Mangel ausgegangen wird. Erst nach diesen 6 Monaten tritt die Umkehr der Beweislast ein und der Käufer muss dem Verkäufer beweisen, dass der Mangel der zum Defekt führte bereits vorher bestand. Erst dann wird, wie im Blog angesprochen, die Gewährleistung für den Kunden meist wertlos, da dieser Nachweis schwer zu erbringen ist wenn es sich nicht gerade um einen Serienfehler handelt der durch die Presse geht.

“Obwohl die Garantieschnellüberprüfung möglicherweise ergibt, dass die Garantie des Festplattenlaufwerks gültig ist, sind nicht alle Garantien übertragbar. Daher ist diese Schnellüberprüfung keine Garantie des Garantieanspruchs.”

D.h. auch hier weiss man nicht genau, ob es nun eine OEM-Platte ist oder nicht.


Schon wieder falsch, kann der Schreiber nicht mal seine eigenen Zitate lesen? Garantien sind freiwillige Leistungen und die Bedingungen hierzu können vom Hersteller frei gestaltet werden. So kann er auch bestimmen, dass eine Garantie nicht übertragbar ist, also nur dem Erstkäufer gewährt wird, wobei der Erstkäufer immer nur ein Endkunde sein kann, der Zwischenhändler zählt hier gesetzlich NICHT.

Der Schreiber schließt hier also von dem Umstand der Nicht-Übertragbarkeit der Garantie fälschlich darauf, dass dies dann eine OEM-Platte wäre, das ist jedoch Blödsinn, die Garantie blieb schlicht auf der Strecke bei einem eventuellen Wiederverkauf von Endkunde an Endkunde.

Die einzige Möglichkeit, wie sich an diesem dubiosen Geschäftsgebahren etwas ändern kann ist, dass möglichst viele Kunden ihre OEM-Platten zurücksenden, denn dann lohnt sich der Verkauf irgendwann nicht mehr für die Händler.

Also, ab zur Post und weg mit der garantielosen Grauware!


Es ist KEIN dubioses Geschäftsgebaren OEM-Platten (oder generell OEM-Ware) an Endkunden zu verkaufen, so lange die Ware alle zugesicherten Eigenschaften hat. Wenn also die Garantie nicht als Vertragsbestandteil erwähnt wurde, so hat diese Ware eben keine Garantie. Dubios wäre es erst, wenn der Verkäufer die Platte mit der Garantie bewerben würde, dann jedoch OEM liefert. Hier bestünde dann aber ein eindeutiger Grund zum Rücktritt vom Kauf, da die Ware eine zugesicherte Eigenschaft nicht besessen hat.

Im übrigen, um mal zu verstehen wie hirnrissig die Argumentation des Autoren ist: Wer hier hat jemals eine echte Retail-Version von Windows gekauft? Also zum vollen Preis? Die meisten im Umlauf befindlichen Windows-Versionen in Deutschland sind OEM-Versionen, System-Builder-Versionen, DSP-Versionen, die ebenfalls keine Garantie und nur eingeschränkten Support enthalten. Hier hat sich jeder daran gewöhnt und freut sich über den niedrigeren Preis (sehr extrem z.B. bei Office-Versionen).

Also nochmal zusammen gefasst:

Wer eine OEM-Platte kauft und beim Kauf war keine Rede von einer Garantie, der muss sich den Schuh selbst anziehen.

Wer eine OEM-Platte kauft und der Händler hat ihm eine Garantie versprochen, der wurde über´s Ohr gehauen, kann aber vom Vertrag zurücktreten (was aber wie erwähnt wurd ein Fällen wo der Händler insolvent ist wegfällt), zumindest dürfte dieser Fall aber die Ausnahme sein.

Wenn eine OEM-Platte innerhalb der ersten 6 Monate kaputt geht, so greift die Gewährleistung, ohne dass ein Kunde hier irgendwie eine Beweislast hätte. Im Gegenteil, der Händler müsste dem Kunden nachweisen, dass der Fehler NICHT SCHON beim Kauf bestand.

Erst nach diesem 6 Monaten bis zum Ende der 2-jährigen Gewährleistung obliegt es dem Kunden den Nachweis zu führen, dass der Defekt schon zu Anfang verdeckt bestand. Ab hier ist die Gewährleistung für den Endkunden dann letztendlich wirklich wertlos in den meisten Fällen, es sei denn es gibt gehäufte gleichartige Fälle die bekannt sind denn dann kann man von einem Serienfehler ausgehen (was man dann aber wahrscheinlich auch oft erst vor Gericht erstreiten müsste).

Pauschalurteile sind immer falsch!!!
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Nachtrag... xafford
Merci : Babdua
de nada :o xafford