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News: Lukratives Geschäft

Einwohnermeldeämter verkaufen Privatadressen

Michael Nickles / 74 Antworten / Flachansicht Nickles

Im Internet und auch sonst in den meisten Fällen, kann jeder frei entscheiden ob und welche Daten er über sich rausrückt.

Die Meldung beim Einwohnermeldamt ist allerdings eine gesetzlich vorgeschriebene Pflicht. Das ZDF-Magazin WISO ist jetzt mal der Frage nachgegangen, wie gut Daten bei den Einwohnermeldeämtern "aufgehoben" sind. Laut WISO-Bericht gibt es keinerlei Hemmungen mit Datenhändlern Geschäfte zu machen.

In Berlin werden pro Adresse 5 Euro kassiert, in München sind es gar 15 Euro. Für den Datenschutzbeauftragten Peter Schaar ist das ein Skandal, das Bundesinnenministerium hat mit dem lukrativen Datenhandel allerdings kein Problem, es wird ausdrücklich geduldet.

Der WISO-TV-Beitrag zur Sache wird heute ab 19.25 Uhr im ZDF ausgestrahlt.

Quatsch! hoch 27!!!! alltiger
olliver1977 Horexpaule „Jetzt mal sachte mit den Verurteilungen. Es ist nur die Unwissenheit der...“
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Soweit ich weiß muss der Bürger bei der Anmeldung angeben, ob seine Daten nicht weitergegeben werden sollen. Wird nichts dergleichen beantragt kann ein Jeder eine Auskunft über diese gemeldete Personen beziehen. Dass einige Ämter dafür eine gewisse Gebühr verlangt ist doch nicht verwunderlich.
Die Ämter handeln absolut nach geltendem Recht. Wenn Ihr also nicht wollt, dass Eure Daten weitergegeben werden, dann müsst Ihr halt zum Amt laufen und dieses beantragen.

Wieso muss eine Verweigerung erst beantragt werden? Warum muss überhaupt erst nein gesagt werden?
Eigendlich müsste das selbstverständlich sein und die betroffene Person vorher um Einverständniss gefragt werden.