Guten Morgen!
Diesen Artikel habe ich bei Ebay ersteigert.
PC-Komplettsystem: Neuzustand (wie neu)
Gestartet am: 13.08.11 um 18:43:29 mit Startpreis EUR 1,00
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Beendet: 23. Aug. 201118:43:29 MESZ
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Erfolgreiches Gebot: EUR 85,00
Angebotsstatus: Diese Nachricht wurde gesendet, während das Angebot beendet wurde.
Hallo und Guten Tag,
es tut mit Leid Ihnen mitteilen zu müssen, dass ich den PC vor 3 Tagen für 280.- € in einer anderen Anzeige verkauft habe. Bitt haben Sie Verständnis. Leider habe ich vergessen die Anzeige hier zu deaktivieren.
Ebay wollte ich dieses Melden, dort konnte ich einges ausfüllen, aber das Absenden funktioniert nicht.
Was kann ich dagegen unternehmen? RA ja/nein? Würde das etwas bringen?
Wie geht dieses bei Ebay genau vor sich?
MfG
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
ebay. die Zweite !
Hallo, Graubaer;
aber selbst auch dann, wenn die Behauptung
Deines ebay-Verkäufers stimmen sollte und
er den PC inzwischen an einen Dritten ver-
äußert hat, bzw. haben will, schuldet er Dir
Schadensersatz wegen Nichterfüllung aus
dem Kaufvertrag.
§ 249 BGB - Naturalrestitution heißt, daß Dein Verkäufer einen solchen PC gleichen
Typs, gleicher Leistung, gleichen Alters,
gleicher Ausstattung, mit derselben Peri-
pherie etc. auf seine Kosten und Gefahr
beschaffen muß !
In Strafrechtskreisen nennt man das, was
Dein "Verkäufer" gemacht hat, vermutlich:
Betrug.
Also, ran an den Speck !
Toi, toi, toi wünscht der Notar