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Problem mit Ebay-Kauf.

graubaer / 43 Antworten / Flachansicht Nickles

Guten Morgen!

Diesen Artikel habe ich bei Ebay ersteigert.

PC-Komplettsystem: Neuzustand (wie neu)

Gestartet am: 13.08.11 um 18:43:29 mit Startpreis EUR 1,00
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Beendet: 23. Aug. 201118:43:29 MESZ
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Erfolgreiches Gebot: EUR 85,00

Angebotsstatus: Diese Nachricht wurde gesendet, während das Angebot beendet wurde.

Hallo und Guten Tag,
es tut mit Leid Ihnen mitteilen zu müssen, dass ich den PC vor 3 Tagen für 280.- € in einer anderen Anzeige verkauft habe. Bitt haben Sie Verständnis. Leider habe ich vergessen die Anzeige hier zu deaktivieren.

Ebay wollte ich dieses Melden, dort konnte ich einges ausfüllen, aber das Absenden funktioniert nicht.

Was kann ich dagegen unternehmen? RA ja/nein? Würde das etwas bringen?
Wie geht dieses bei Ebay genau vor sich?

MfG

mawe2 peterson „Warum liest Du denn nicht den Absatz 1 des Paragrafen? Wenn ich Dir mit einer...“
Optionen
Warum liest Du denn nicht den Absatz 1 des Paragrafen?

Wenn ich Dir mit einer Strafanzeige drohe, um Dich zu etwas zu bewegen, dann ist es Nötigung.


Zitat: "(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Ist es rechtswidrig, jemandem eine Strafanzeige anzukündigen?

Ist es Gewalt?

Was soll denn das empfindliche Übel sein?

Ich kann nicht erkennen, dass hier Nötigung vorliegt, wenn man dem "Verkäufer" eine Strafanzeige in Aussicht stellt.

Nur weil der Anwalt in zwei Fällen solche Leute verteidigt, ist es doch nicht automatisch Nötigung. Erstmal muss ja ein Richter das entscheiden. Und dann kann man noch Rechtsmittel einlegen. Also bis aus den zwei erwähnten Fällen wirklich Nötigung wird, ist es ein langer Weg.

Bis dahin ist es nur eine Anzeige wegen Nötigung! Und diese Anzeige selbst wäre ja auch wieder Nötigung, wenn das Anzeigen strafbarer Handlungen als Nötigung aufgefasst werden würde!