Guten Morgen!
Diesen Artikel habe ich bei Ebay ersteigert.
PC-Komplettsystem: Neuzustand (wie neu)
Gestartet am: 13.08.11 um 18:43:29 mit Startpreis EUR 1,00
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Beendet: 23. Aug. 201118:43:29 MESZ
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Erfolgreiches Gebot: EUR 85,00
Angebotsstatus: Diese Nachricht wurde gesendet, während das Angebot beendet wurde.
Hallo und Guten Tag,
es tut mit Leid Ihnen mitteilen zu müssen, dass ich den PC vor 3 Tagen für 280.- € in einer anderen Anzeige verkauft habe. Bitt haben Sie Verständnis. Leider habe ich vergessen die Anzeige hier zu deaktivieren.
Ebay wollte ich dieses Melden, dort konnte ich einges ausfüllen, aber das Absenden funktioniert nicht.
Was kann ich dagegen unternehmen? RA ja/nein? Würde das etwas bringen?
Wie geht dieses bei Ebay genau vor sich?
MfG
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Lies mal die Problematik.
OK, habe ich.
Dort steht u.a.:
"Ein Betrug liegt daher schon einmal nicht vor, wenn niemand getäuscht wurde."
Aber hier wurde ja eindeutig getäuscht!
Einen Artikel zum Kauf anbieten, über den man gar nicht mehr verfügt (weil man ihn anderweitig schon verkauft hat) - ist das etwa keine Täuschung?
Oder:
Nachträglich zu behaupten, der Artikel wäre schon verkauft (damit man ihn nicht für den relativ niedrigen Preis der Auktion verkaufen muss) - ist das etwa keine Täuschung?
Ich finde, der Anbieter hat in jedem Falle getäuscht. Welche Art der Täuschung hier vorliegt, müssen die Ermittlungsbehörden ermitteln. Daher: Strafanzeige!
Oder mache ich schon wieder einen Denkfehler?
OK, habe ich.
Dort steht u.a.:
"Ein Betrug liegt daher schon einmal nicht vor, wenn niemand getäuscht wurde."
Aber hier wurde ja eindeutig getäuscht!
Einen Artikel zum Kauf anbieten, über den man gar nicht mehr verfügt (weil man ihn anderweitig schon verkauft hat) - ist das etwa keine Täuschung?
Oder:
Nachträglich zu behaupten, der Artikel wäre schon verkauft (damit man ihn nicht für den relativ niedrigen Preis der Auktion verkaufen muss) - ist das etwa keine Täuschung?
Ich finde, der Anbieter hat in jedem Falle getäuscht. Welche Art der Täuschung hier vorliegt, müssen die Ermittlungsbehörden ermitteln. Daher: Strafanzeige!
Oder mache ich schon wieder einen Denkfehler?