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Problem mit Ebay-Kauf.

graubaer / 43 Antworten / Flachansicht Nickles

Guten Morgen!

Diesen Artikel habe ich bei Ebay ersteigert.

PC-Komplettsystem: Neuzustand (wie neu)

Gestartet am: 13.08.11 um 18:43:29 mit Startpreis EUR 1,00
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Beendet: 23. Aug. 201118:43:29 MESZ
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Erfolgreiches Gebot: EUR 85,00

Angebotsstatus: Diese Nachricht wurde gesendet, während das Angebot beendet wurde.

Hallo und Guten Tag,
es tut mit Leid Ihnen mitteilen zu müssen, dass ich den PC vor 3 Tagen für 280.- € in einer anderen Anzeige verkauft habe. Bitt haben Sie Verständnis. Leider habe ich vergessen die Anzeige hier zu deaktivieren.

Ebay wollte ich dieses Melden, dort konnte ich einges ausfüllen, aber das Absenden funktioniert nicht.

Was kann ich dagegen unternehmen? RA ja/nein? Würde das etwas bringen?
Wie geht dieses bei Ebay genau vor sich?

MfG

Markus Klümper peterson „Nun ja, wenn die Lage eindeutig beweisbar ist, dann ist es kein Problem. Wenn...“
Optionen
Wenn aber zur Beweislage ein Gutachten erstellt werden muss, dann ist es nicht rationell.

Das ist vor Gericht eh immer ein Problem, meistens für den der klagt. Es gibt leider etliche Fälle wo ein Schaden glaubhaft darlegbar ist, aber schlecht zu beweisen. Und bei Zivilsachen sind deutsche Richter eh schnell dabei einen Vergleich durchzudrücken, weil sie aus Arbeitseifer und Angst vor Fehlern sowenig Urteilsbegründungen schreiben wollen.
Das bedeutet in jedem Fall: Beide haben verloren, egal wer wirklich Recht hat. Das mag im Einzelfall sogar fair sein, aber oft genug eben nicht. Ein selbst erlebtes Beispiel: Ich habe bei einem Kunden eine DSL-Installation umgebaut, wo Kunde und Netzbetreiber komplett Scheisse gebaut haben. Nachdem am Ende alles ging, habe ich dem Kunden GRATIS noch den Rechner zum laufen gebracht. Mit dem Erfolg, das ich erst vor Gericht Kohle gesehen habe. Der Kunde hat gelogen das sich die Balken biegen, aber im Wesentlichen hatte ich Recht bekommen. Nur: Aufgrund von kleinen Fehlern die ich gemacht habe - kein unterschriebener Nachweis das der Rechner am Ende ging, obwohl dies nicht berechnet wurde- und ein kleiner Fehler bei den Fahrtkosten durfte ich mich mit 2/3 zufriedengeben. Da ich damit nun auch noch 1/3 der Kosten an der Hacke hatte, blieb mir am Ende nur 1/3 der Forderung. Und das in dem Glücksfall das mich die Richterin im Wesentlichen im Recht sah. Das hätte unter Umständen schlimmer ausgehen können.

Sowas rechtfertigt wirtschaftlich noch nichteinmal die Zeit und die Nerven die man mit dem Inkasso verbringt. Hier war es aber so das mir das Geld zweitrangig war. Der Kunde war ein dermaßenes Arschloch das ich nur wollte das er am Ende drastisch mehr bezahlt als meine Rechnung. Das dies sogar darin gipfelte lag auch wieder am Kunden, der beim Gerichtsvollzieher in 50-Euro-Schritten bezahlte, wovon dann jeweils 48,60 Gebühren zu zahlen waren ( Kein Witz: Nur 1,50 Euro des Fuffi kamen bei mir an...) uns beinahe wegen Nichtabgabe der EV im Knast landete...
So blieb mir die Schadensfreude, was mein Nervenkostüm wieder ausglich...