Guten Morgen!
Diesen Artikel habe ich bei Ebay ersteigert.
PC-Komplettsystem: Neuzustand (wie neu)
Gestartet am: 13.08.11 um 18:43:29 mit Startpreis EUR 1,00
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Beendet: 23. Aug. 201118:43:29 MESZ
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Erfolgreiches Gebot: EUR 85,00
Angebotsstatus: Diese Nachricht wurde gesendet, während das Angebot beendet wurde.
Hallo und Guten Tag,
es tut mit Leid Ihnen mitteilen zu müssen, dass ich den PC vor 3 Tagen für 280.- € in einer anderen Anzeige verkauft habe. Bitt haben Sie Verständnis. Leider habe ich vergessen die Anzeige hier zu deaktivieren.
Ebay wollte ich dieses Melden, dort konnte ich einges ausfüllen, aber das Absenden funktioniert nicht.
Was kann ich dagegen unternehmen? RA ja/nein? Würde das etwas bringen?
Wie geht dieses bei Ebay genau vor sich?
MfG
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Es wurde hier niemand getäuscht, sondern es liegt einfach eine Vertragsverletzung vor.
Wenn er das Ding tatsächlich anderweitig verkauft hat, sicherlich. Ansonsten kann ich mir schon vorstellen, das das Handeln nicht legal ist.
Betrug wäre es, wenn er bezahlt und nichts kommt.
Auch falsch! Es ist nicht strafbar, eine vertragliche Vereinbarung nicht zu erfüllen. Strafbar wird es dann, wenn man einen Vertrag eingeht, obwohl man weiß, ihn nicht erfüllen zu können. Insbesondere: Wenn klar ist, dass man z.b. angenommene Ware nicht bezahlen KONNTE. Und in den Fällen wo nachgewiesen wird das eine Zahlungsunfähigkeit vorliegt, wird regelmäßig wegen Eingehungsbetrug verurteilt.
In den umgekehrten Fällen ist es schwieriger, vor allem wenn die Ware ja zum Zeitpunkt des Angebotes existierte. Um da verurteilt zu werden, muß man es schon ziemlich dolle treiben.
Was diesen Fall betrifft ist der Rat vom "Notar" vermutlich eher als Drohung / Bluff zu sehen, denn einerseits wimmelt die Polizei gerne alles als rein zivilrechtlich ab, auch wenn die Sache müffelt, zum anderen ist das alles sehr schwer zu beweisen.
Obendrein kann ich den Verkäufer auch ein bisschen verstehen. Wenn der Rechner wirklich 280 Ocken wert war täte ich mich damit auch schwer. Und falls nicht, verstehe ich die Aufregung nicht. Fair ist es nicht, keine Frage, aber immerhin menschlich.
Nehmen wir mal ein klassisches Beispiel für Eingehungsbetrug.
Du bist Hartz IV-Empfänger und willst eine Wohnung mieten. Du gibst dem Vermieter über an, dass Du 2.500 € netto verdienst und bekommst die Wohnung.
Wo bitte ist das denn strafbar? Nirgendwo.
Solange er bezahlt, nicht. Sobald er das nicht mehr tut, ist er reif.
Was aber tatsächlich nicht strafbar ist: Forderungen nicht zu begleichen, obwohl man könnte. Obwohl das moralisch nicht minder verwerflich ist. Eher schlimmer.
Wenn er das Ding tatsächlich anderweitig verkauft hat, sicherlich. Ansonsten kann ich mir schon vorstellen, das das Handeln nicht legal ist.
Betrug wäre es, wenn er bezahlt und nichts kommt.
Auch falsch! Es ist nicht strafbar, eine vertragliche Vereinbarung nicht zu erfüllen. Strafbar wird es dann, wenn man einen Vertrag eingeht, obwohl man weiß, ihn nicht erfüllen zu können. Insbesondere: Wenn klar ist, dass man z.b. angenommene Ware nicht bezahlen KONNTE. Und in den Fällen wo nachgewiesen wird das eine Zahlungsunfähigkeit vorliegt, wird regelmäßig wegen Eingehungsbetrug verurteilt.
In den umgekehrten Fällen ist es schwieriger, vor allem wenn die Ware ja zum Zeitpunkt des Angebotes existierte. Um da verurteilt zu werden, muß man es schon ziemlich dolle treiben.
Was diesen Fall betrifft ist der Rat vom "Notar" vermutlich eher als Drohung / Bluff zu sehen, denn einerseits wimmelt die Polizei gerne alles als rein zivilrechtlich ab, auch wenn die Sache müffelt, zum anderen ist das alles sehr schwer zu beweisen.
Obendrein kann ich den Verkäufer auch ein bisschen verstehen. Wenn der Rechner wirklich 280 Ocken wert war täte ich mich damit auch schwer. Und falls nicht, verstehe ich die Aufregung nicht. Fair ist es nicht, keine Frage, aber immerhin menschlich.
Nehmen wir mal ein klassisches Beispiel für Eingehungsbetrug.
Du bist Hartz IV-Empfänger und willst eine Wohnung mieten. Du gibst dem Vermieter über an, dass Du 2.500 € netto verdienst und bekommst die Wohnung.
Wo bitte ist das denn strafbar? Nirgendwo.
Solange er bezahlt, nicht. Sobald er das nicht mehr tut, ist er reif.
Was aber tatsächlich nicht strafbar ist: Forderungen nicht zu begleichen, obwohl man könnte. Obwohl das moralisch nicht minder verwerflich ist. Eher schlimmer.