Guten Morgen!
Diesen Artikel habe ich bei Ebay ersteigert.
PC-Komplettsystem: Neuzustand (wie neu)
Gestartet am: 13.08.11 um 18:43:29 mit Startpreis EUR 1,00
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Beendet: 23. Aug. 201118:43:29 MESZ
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Erfolgreiches Gebot: EUR 85,00
Angebotsstatus: Diese Nachricht wurde gesendet, während das Angebot beendet wurde.
Hallo und Guten Tag,
es tut mit Leid Ihnen mitteilen zu müssen, dass ich den PC vor 3 Tagen für 280.- € in einer anderen Anzeige verkauft habe. Bitt haben Sie Verständnis. Leider habe ich vergessen die Anzeige hier zu deaktivieren.
Ebay wollte ich dieses Melden, dort konnte ich einges ausfüllen, aber das Absenden funktioniert nicht.
Was kann ich dagegen unternehmen? RA ja/nein? Würde das etwas bringen?
Wie geht dieses bei Ebay genau vor sich?
MfG
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Noch hat graubär kein Ersatzgerät gekauft und demnach auch noch keinen Schaden.
Wobei ich dann aber die Auktion rechtzeitig stoppen würde...
Das ist leider ein Trugschluss.
Sobald ein Gebot da ist, ist schon rechtlich ein Vertrag zustande gekommen.
1. Stellst Du was bei ePay ein, so gibst Du ein rechtsverbindliches Angebot ab.
2. Bietet jemand, so gibt jener ein rechtsverbindliches Gebot ab. Ob er das am Ende bekommt, weiß man erst, wenn er der Meistbietende ist.
3. Nur wenn jemand überboten wurde und der Überbieter das Gebot wieder zurück nimmt und der Überbotene nun wieder der Höchstbieter ist, dann ist er nicht mehr rechtsverbindlich gebunden. Gilt auch für den VK.