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Bananenrepublik goes BGH: "Abspracheregelung" - "Deal"

Joerg69 / 22 Antworten / Flachansicht Nickles

http://pdf.zeit.de/2011/41/DOS-BGH.pdf
Seite 8

Seit 2009 können am BGH (Bundesgerichtshof) selbst bei Kapitalverbrechen wie Mord über Strafen zwischen Parteien und Gericht "Absprachen" bzw. "Deals" getroffen werden. Ablaßhandel im 21. Jahrhundert - das nenne ich Tradition. Reiche Säcke können also vergewaltigen und morden und sich hinterher von allem freikaufen.

Viele Grüße von Jörg
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Crazy Eye Joerg69 „Bananenrepublik goes BGH: "Abspracheregelung" - "Deal"“
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Ablaßhandel im 21. Jahrhundert - das nenne ich Tradition.Reiche Säcke können also vergewaltigen und morden und sich hinterher von allem freikaufen.

Ich bitte dich darum das nochmal zu lesen. Ein vergewaltiger, hat das recht eine Verhandlung mit seinen "gut" Gestädniss zu verkürzen und dafür vorher ausgehandelte Vorteile bei der Bestrafung(also nicht die maximal Strafe) zu befürchten. Das hat hier nichts mit Geld zu tun, Geld kommt in den zusammenhang nur mit Wirtschaftsvergehen vor bei deinen hohe Geldstrafen in Verbindung mit Bewährungstrafen nicht unüblich sind(ebenso wie die Strafreduzierung durch ein Geständnuiss).

Das Problem das er anspricht, das solche Verfahren schlecht zu überprüfen sind, da hinter verschlsosenen türen gemauschelt sind und eventuelle Fehler in der Beurteilung oder behandlung des Deals nicht aufgedeckt werden. Und das Richter in Falle eines Gestädnisses wohl noch größzügiger werden als sie es eh schon sind.
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du meinst zu arbeiten Crazy Eye