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Bananenrepublik goes BGH: "Abspracheregelung" - "Deal"

Joerg69 / 22 Antworten / Flachansicht Nickles

http://pdf.zeit.de/2011/41/DOS-BGH.pdf
Seite 8

Seit 2009 können am BGH (Bundesgerichtshof) selbst bei Kapitalverbrechen wie Mord über Strafen zwischen Parteien und Gericht "Absprachen" bzw. "Deals" getroffen werden. Ablaßhandel im 21. Jahrhundert - das nenne ich Tradition. Reiche Säcke können also vergewaltigen und morden und sich hinterher von allem freikaufen.

Viele Grüße von Jörg
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du meinst zu arbeiten Crazy Eye
jueki Crazy Eye „ Ich bitte dich darum das nochmal zu lesen. Ein vergewaltiger, hat das recht...“
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Ich bitte dich darum das nochmal zu lesen

Hab ich. Schau mal hier:
http://www.zeit.de/2011/41/DOS-BGH/komplettansicht

Durch das neue Gesetz ist es den Prozessbeteiligten jetzt auch bei Verbrechen, selbst bei schwersten Delikten wie Vergewaltigung und Mord, erlaubt, sich über den Umfang des Geständnisses und die Höhe der Strafe zu einigen.

Und das betrifft auch ganz gewöhnliche Kriminelle, die Menschenleben auf dem Gewissen haben:

Zwei Täter hatten einen Mann überfallen, ausgeraubt und so brutal geknebelt, dass er erstickte. Die beiden waren zunächst wegen Mordes angeklagt, schließlich aber bloß wegen Raubes mit Todesfolge verurteilt worden. Obwohl die Täter die Todesnot ihres Opfers erkannt hatten, hatten sie es sterben lassen, um ungestört fliehen zu können. Dem Gerichtsprotokoll war zu entnehmen, dass es zwischen den Prozessbeteiligten zu einem »Gespräch über die vorzeitige Beendigung des Verfahrens« gekommen war. Das Urteil: zwölf Jahre Freiheitsstrafe für jeden Angeklagten. So sind wahrscheinlich zwei Mörder um das Lebenslang herumgekommen.

Jürgen
- Nichts ist schwerer und nichts erfordert mehr Charakter, als sich im offenem Gegensatz zu seiner Zeit zu befinden und laut zu sagen "NEIN!" Kurt Tucholsky
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