Ich bitte dich darum das nochmal zu lesen
Hab ich. Schau mal hier:
http://www.zeit.de/2011/41/DOS-BGH/komplettansicht
Durch das neue Gesetz ist es den Prozessbeteiligten jetzt auch bei Verbrechen, selbst bei schwersten Delikten wie Vergewaltigung und Mord, erlaubt, sich über den Umfang des Geständnisses und die Höhe der Strafe zu einigen.
Und das betrifft auch ganz gewöhnliche Kriminelle, die Menschenleben auf dem Gewissen haben:
Zwei Täter hatten einen Mann überfallen, ausgeraubt und so brutal geknebelt, dass er erstickte. Die beiden waren zunächst wegen Mordes angeklagt, schließlich aber bloß wegen Raubes mit Todesfolge verurteilt worden. Obwohl die Täter die Todesnot ihres Opfers erkannt hatten, hatten sie es sterben lassen, um ungestört fliehen zu können. Dem Gerichtsprotokoll war zu entnehmen, dass es zwischen den Prozessbeteiligten zu einem »Gespräch über die vorzeitige Beendigung des Verfahrens« gekommen war. Das Urteil: zwölf Jahre Freiheitsstrafe für jeden Angeklagten. So sind wahrscheinlich zwei Mörder um das Lebenslang herumgekommen.
Jürgen