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Bananenrepublik goes BGH: "Abspracheregelung" - "Deal"

Joerg69 / 22 Antworten / Flachansicht Nickles

http://pdf.zeit.de/2011/41/DOS-BGH.pdf
Seite 8

Seit 2009 können am BGH (Bundesgerichtshof) selbst bei Kapitalverbrechen wie Mord über Strafen zwischen Parteien und Gericht "Absprachen" bzw. "Deals" getroffen werden. Ablaßhandel im 21. Jahrhundert - das nenne ich Tradition. Reiche Säcke können also vergewaltigen und morden und sich hinterher von allem freikaufen.

Viele Grüße von Jörg
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du meinst zu arbeiten Crazy Eye
Crazy Eye jueki „ Hab ich. Schau mal hier: http://www.zeit.de/2011/41/DOS-BGH/komplettansicht Und...“
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jepp, aber da steht trotzdem nicht von freikaufen und prozessdeienliche Geständniss werden leider oft viel zu hoch "vergütet". Oftmals ist es dadurch dumm, von beginn an ein geständniss abzulegen(bei der Polizei) und stattdessen bis zur versammlung zu warten wo es dann oft "richtig toleriert" wird.

Zudem fehlt mir die reue, wenn man ein gestädniss nur in verbindung mit einen Deal ablegt.

Das du dich als reicher mensch jetzt von einen Mordfreikauf, wie der threaderöffner behauptet ist aber falsch, und darauf bezieht sich das lesen das bitte ich dich auch nochmal zu lesen.

Solche urteile wie das verlinkte sind in der Situation auch möglich ohne Deal, und Geständnisse werden oft auch sehr positiv toleriert wie konkret die aussehen weiß ich leider nicht, wenn man dann nicht mehr auf neue Informationen reaagieren kann ist es natürlich sehr verfehlt und das so gestädnisse vermutlich noch größere Auswirkungen haben nehme ich auch an - da jetzt der verteidiger direkt damit verhandeln kann anstatt nur zu appelieren.

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