http://pdf.zeit.de/2011/41/DOS-BGH.pdf
Seite 8
Seit 2009 können am BGH (Bundesgerichtshof) selbst bei Kapitalverbrechen wie Mord über Strafen zwischen Parteien und Gericht "Absprachen" bzw. "Deals" getroffen werden. Ablaßhandel im 21. Jahrhundert - das nenne ich Tradition. Reiche Säcke können also vergewaltigen und morden und sich hinterher von allem freikaufen.
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Du sagst es doch selbst, "es wird hinter verschlossenen Türen gemauschelt" - Fakelaki.
Das heißt trotzdem nicht das sie sich freikaufen, solche absprachen könnte man dann auch mit beweisverfahren machen den Richter haben eigl. immer handlungsspielraum.
Das heißt trotzdem nicht das sie sich freikaufen, solche absprachen könnte man dann auch mit beweisverfahren machen den Richter haben eigl. immer handlungsspielraum.