http://pdf.zeit.de/2011/41/DOS-BGH.pdf
Seite 8
Seit 2009 können am BGH (Bundesgerichtshof) selbst bei Kapitalverbrechen wie Mord über Strafen zwischen Parteien und Gericht "Absprachen" bzw. "Deals" getroffen werden. Ablaßhandel im 21. Jahrhundert - das nenne ich Tradition. Reiche Säcke können also vergewaltigen und morden und sich hinterher von allem freikaufen.
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Danke, für deine Antwort, soweit war ich auch schon.
Wie bereits erwähnt, stellt sich ein Freispruch mit einer Bewährungsstrafe gleich, wobei natürlich die von dir angegebenen Floskeln berücksichtigt werden.
In der Realität sieht man aber dann keinen Unterschied, wohl aber, bei einer Geldstrafe, welche den Verurteilten wirklich und unmittelbar trifft.
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