Hallo,
wer hat Erfahrung mit dem E-Mailversand, wobei der Absender Linux (LiMux) einsetzt, der Empfänger (mit E-Mailpostfach bei T-Online) Outlook?
Eine Behörde behauptet, mir vor bald einem Jahr eine E-Mail gesendet zu haben, die ich jedoch nicht erhalten habe. Mir wurde nun die angebliche Kopie dieser untergegangenen E-Mail als "Beweis" zur Verfügung gestellt. In den Fußzeilen trägt sie den Text:
"Elektronische Kommunikation mit der Landeshauptstadt München http://www.muenchen.de/ekomm Die Email wurde von einem LiMux Arbeitsplatz versendet:
http://www.muenchen.de/linux" ----falsch!
Gibt es für so einen Fall auch eine gerichtsfeste Beweismöglichkeit für das Absenden einer solchen E-Mail? Mit dem übrlichen Totschlagargument "im Spamordner untergegangen, man soll dort nachsehen" möchte ich mich nicht weiter auseinandersetzen.
Linux 14.981 Themen, 106.344 Beiträge
Das sind ja wahrlich abenteuerliche Geschichten!
Die Vermittlungstechnik aus 1875 mit den ersten Hebdrehwählern stellt nämlich sofort auch im vollelektronischen, computerisierten Zeitalter eine Verbindung her, wenn die ersten 6 Ziffern deckungsgleich sind
Wie soll ich das verstehen?
Ist bei Euch noch Technik von 1875 im Einsatz?
Es gibt also bei Euch Nummern, die in den ersten sechs Stellen mit Deiner Nummer übereinstimmen, die aber dann noch weitere Stellen aufweisen? Das wäre ja unglaublich! Und da kannst Du nicht die Telekom überzeugen, Deinen Anschluss (ohne weitere Zusatzkosten!!) umzustellen?
Fakt ist, dass weder ein gewöhnlicher Brief, ein Fax und erst recht nicht eine normale eMail beweissicher sind. Alle diese Medien können (bewusst oder unbewusst) manipuliert sein und es kann immer eine Differenz geben zwischen dem, was der Absender abgeschickt hat und dem, was der Empfänger erhält.
Wie irgendein Richter die Sache bewertet, steht auf einem anderen Blatt. Wenn ein Richter z.B. zu meinen Ungunsten ein Fax als 100%ig beweissicher bewerten würde, würde ich in der Verhandlung dem Richter vorführen, wie einfach man ein Fax manipulieren kann.
Gruß, mawe2