ist es wirklich eine straftat, wenn man sich einen film oder eine sendung in einem online portal o.ä ansieht ?
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Man kann auch bei YouTube schon ganze Filme anschauen. Ein Problem ist das bestenfalls für den Uploader, aber nicht für Dich solange Du den Film nicht herunterlädst.
PS: Eine Straftat ist nur ein "gewerbsmäßiger" Verstoß gegen das Urheberrecht, also wenn Du irgendwas Anderen - auch unentgeltlich - zu Verfügung stellst. Alles andere ist bestenfalls eine Ordnungswidrigkeit.