ist es wirklich eine straftat, wenn man sich einen film oder eine sendung in einem online portal o.ä ansieht ?
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Das sollte als Beispiel dienen, hinzu käme unter anderem auch von welcher Quelle das Material vorliegt.
Aber der User kann sich natürlich "doof" stellen u. es einem Richter überlassen was Legal ist.
Geiz ist leider immer noch geil, blöd nur wenn man mal selbst beklaut wird. Nichts anderes ist es wenn anderer geistiges Eigentum (hier ein Film) unberechtigt angeschaut (heruntergeladen) wird.