ist es wirklich eine straftat, wenn man sich einen film oder eine sendung in einem online portal o.ä ansieht ?
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Ob einen Richter, der später über die Strafwürdigkeit des Vorgangs zu befinden hat, das kleine Detail, dass ich eine Datei bewusst auf meine Festplatte gepackt habe oder dass ich nur einen Stream geschaut habe, tatsächlich interessiert, wage ich zu bezweifeln.Jo, Richter haben nicht gerade den besten Ruf was den gesunden Menschenverstand ihrer Entscheidungen angeht.
Allerdings verwechselst Du etwas: Straf- und Zivilrecht sind unterschiedliche Dinge - und der Threadstarter hat explizit nach einer Straftat gefragt.