ist es wirklich eine straftat, wenn man sich einen film oder eine sendung in einem online portal o.ä ansieht ?
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Auch das ist ein sehr treffendes Beispiel, Jürgen, aber meins mit den Rentenbeiträgen ist noch bösartiger... immer schön einzahlen, ein langes Berufsleben lang, aber wenn es eines Tages ans Auszahlen gehen müsste, dann zeigt der nackte Mann seine nicht vorhandene Hosentasche.
Steuern sind ja - im Gegensatz zu "Gebühren" (unmittelbare Gegenleistung) - nicht zweckgebunden zu verstehen. Ob mit der Sektsteuer nun unser Gott-hab-ihn-selig-Kaiser Wilhelm ihm sein Militär oder die Verteidigung unserer Freiheit am Hindukusch finanziert wird, spielt formalrechtlich keine Rolle.
Ärgerlich ist es allerdings allemal.
CU
Olaf