ist es wirklich eine straftat, wenn man sich einen film oder eine sendung in einem online portal o.ä ansieht ?
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Allerdings verwechselst Du etwas: Straf- und Zivilrecht sind unterschiedliche Dinge - und der Threadstarter hat explizit nach einer Straftat gefragt.
Und ich habe explizit dazu geantwortet:
Richter, der später über die Strafwürdigkeit des Vorgangs zu befinden hat
Insofern ging es auch mir nur um Strafverfahren und nie ums Zivilrecht. Ich habe da nichts verwechselt.
Um einen Download handelt es sich jedoch sowieso immer. Egal, ob der nun zivil- oder strafrechtlich zu bewerten ist!
Gruß, mawe2