Zuerst die gute Nachricht:
Bild ist online mit aktiviertem Adblocker nicht mehr zu sehen:
http://www.bild.de/wa/ll/bild-de/unangemeldet-42925516.bild.html
Und jetzt die schlechte:
Mit NoScript funktioniert es trotzdem:
http://www.bild.de/
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YMMD;-)
Freu dich besser nicht zu früh, sonst wirst du auch noch von Herrn Springer junior abgemahnt... :-O
Ernsthaft: bin sehr gespannt, wie die Juristen das beurteilen. Zitat aus mi~wes Golem-Link:
Um dagegen vorzugehen, bemüht die Kanzlei eine originelle Argumentation. Die Verwendung dieser Filterbefehle stelle eine Urheberrechtsverletzung gemäß Paragraf 95 a des Urheberrechtsgesetzes dar.
Die süffisante Einleitung deutet ja schon darauf hin, dass die Golem-Redaktion hierin eher das verzweifelte Umherrudern eines Mandanten sieht, der seine Felle davonschwimmen sieht.
Paragraph 95, da klingelt's bei mir: das war doch das Ding mit dem "Kopierschutz". Nun, wenn man sich das Zitat aus dem Gesetz bei Golem anschaut, fällt auf, dass diese Vokabel nicht vorkommt. Trotzdem finde ich die Verbindung zu §95 ein wenig herbeikonstruiert. Immerhin, hier liest ein Mensch und kein CD-Brenner... "IANAL" zwar, aber ob das jetzt Bestand haben wird?!
CU, Olaf