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Software bezahlt Lieferung nur gegen Registrierung

Frettchen (Anonym) / 22 Antworten / Flachansicht Nickles

Habe mir einen Komplettrechner inclusive WIN ME zugelegt. Die CD mit WIN ME war jedoch nicht beigefügt.
Auf meine Reklamation hat mir der Händler einen Brief geschickt, dass der PC Hersteller nach neuem Recht nicht
mehr verpflichtet ist die Systemsoftware beizufügen. Wenn ich mich jedoch beim Hersteller (Packard Bell) unter
Angabe der ID-Nr. registrieren würde (Formular war dem Rechner beigefügt) würde mir dieser die WIN ME-CD
zusenden. Darüber hinaus waren keine Handbücher zu den verbauten Komponenten beigelegt. Auch dazu kam die
Antwort das sei allgemein üblich und ich hätte kein Anrecht darauf.
Stimmt das alles?
Habe ich Möglichkeiten den ganzen Kram doch noch vom Händler einzufordern?

Unsinn. (Anonym)
Herman Munster Frettchen (Anonym) „Software bezahlt Lieferung nur gegen Registrierung“
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Entscheidend ist der Kaufvertrag. Steht da "OS inklusive" (bzw. "schon drauf"), dann hat das auch so zu sein, dann muß
der Händler (NICHT DU) den Krams besorgen. Aber der Händler muß ja nicht unbedingt ein OS beilegen, ein Kunde könnte ja
auch schon eines vom vorigen Rechner besitzen oder ein ganz anderes einsetzten wollen.

"Nur" ein glasklarer Eigentumsnachweis muß vorliegen, denn wie könnte man sonst die gesetzteskonforme Erwerbung nachweisen?
Und: MIT Dokumentation, sofern das freikäufliche Original auch eines hat. Hat das Original auch nur eine Handbuch namens Faltbaltt,
kann man natürlich nicht auf was Besserem bestehen. Wie man aus dem aktuellen Testkauf-Test in der c´t sehen kann,
gehen da schon mal gerne (nach M$´s Meinung) illegale Kopien über den Thresen.

Maßgeblich ist aber stets die Rechnung, was da drauf steht, muß auch vorhanden sein. Und Du brauchst Dich nicht darum zu
kümmern, daß die Sache vollständig wird: Du hast einen Kaufvertrag mit einem bestimmten Händler abgeschlossen, nicht mit dem
Hersteller in Murkestan, der Händler muß liefern.