Habe mir einen Komplettrechner inclusive WIN ME zugelegt. Die CD mit WIN ME war jedoch nicht beigefügt.
Auf meine Reklamation hat mir der Händler einen Brief geschickt, dass der PC Hersteller nach neuem Recht nicht
mehr verpflichtet ist die Systemsoftware beizufügen. Wenn ich mich jedoch beim Hersteller (Packard Bell) unter
Angabe der ID-Nr. registrieren würde (Formular war dem Rechner beigefügt) würde mir dieser die WIN ME-CD
zusenden. Darüber hinaus waren keine Handbücher zu den verbauten Komponenten beigelegt. Auch dazu kam die
Antwort das sei allgemein üblich und ich hätte kein Anrecht darauf.
Stimmt das alles?
Habe ich Möglichkeiten den ganzen Kram doch noch vom Händler einzufordern?
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High;-)
also der Laden führt das Logo:"Wir sind ja so blöd ... " und liegt in einer Stadt mit dem Kennzeichen MA ...
Unser Besuch in diesem Laden erbrachte einserseits das Angebot der Preisminderung auf den tatsächlichen Bundlepreis, oder aber die Aushändigung der fehlenden Teile des Office-Pakets. Unsere Frage nach dem Warum wurde mit der Erklärung beantwortet, das die einzelnen Anbieter der Rechner (IBM in unserem Fall), einen Rechner zusammenstellen und ihn zu einem bestimmten Preis an die Ladenfirma verkaufen, die ihn dann mit Preisaufschlag weiterveräußert.
Die Softwarebundles unterlägen nicht der Maßgabe des Verkäufers, sondern seien Vertragsbestandteile der Lieferanten mit dem Softwarehersteller. ... könnte also nichts dafür.
MfG;
Woody