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Software bezahlt Lieferung nur gegen Registrierung

Frettchen (Anonym) / 22 Antworten / Flachansicht Nickles

Habe mir einen Komplettrechner inclusive WIN ME zugelegt. Die CD mit WIN ME war jedoch nicht beigefügt.
Auf meine Reklamation hat mir der Händler einen Brief geschickt, dass der PC Hersteller nach neuem Recht nicht
mehr verpflichtet ist die Systemsoftware beizufügen. Wenn ich mich jedoch beim Hersteller (Packard Bell) unter
Angabe der ID-Nr. registrieren würde (Formular war dem Rechner beigefügt) würde mir dieser die WIN ME-CD
zusenden. Darüber hinaus waren keine Handbücher zu den verbauten Komponenten beigelegt. Auch dazu kam die
Antwort das sei allgemein üblich und ich hätte kein Anrecht darauf.
Stimmt das alles?
Habe ich Möglichkeiten den ganzen Kram doch noch vom Händler einzufordern?

Unsinn. (Anonym)
Woody (Anonym) Frettchen (Anonym) „Software bezahlt Lieferung nur gegen Registrierung“
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High:-)

ich wollte mir die Sucherei ersparen und mir selbst einen kompletten Rechner zu Weihnachten schenken. Bin daher in insgesamt 6 verschiedene Geschäfte der großen Massenmärkte gezogen, um Vergleiche anzustellen:

Alle hatten zwar mehr oder weniger komplette Software-Pakete, allerdings bis auf EINEN lediglich die Recovery-CD beigepackt. Auf meine Nachfrage erklärte man mir, daß dies mittlerweile so üblich sei, um dem Kunden die Installation im Falle des Absturzes des Systems zu erleichtern. Die Anleitung/Handbuch bestand aus einem zweiseitigen Faltblatt, welches den Umgang mit der Recovery-CD erläutern sollte.

Da kein Office dabei war, wollte ichs kaufen und gleich mitinstallieren lassen. Meine Frage, ob wenigstens hier die Lieferung komplett sein würde ( Handbuch,Registrierkarte ... ) wurde abschlägig beschieden, da in diesem Fall ja eine Bundelung vorläge und ich daher auf diese Dinge keinen Anspruch hätte.

Da hat's mir endgültig gereicht, ich werde auch diesen Rechner selber bauen.

MfG;
Woody