Ich habe über ebay einen gebrauchten Yakumo Delta ersteigert. Das Gerät ist laut Typenschild im Januar 2003 hergestellt worden. Leider ist der Kaufbeleg verloren gegangen. Yakumo weigert sich ohne Kaufbeleg die Garantie zu übernehmen obwohl die Garantiefrist 2 Jahre beträgt. Da das Herstellerdatum sich in der 2 Jahresfrist bewegt muß doch ein Anspruch geltend gemacht werden können ?
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schwierige Rechtslage, aber ich glaube, die sind im Recht, auch wenn es unlogisch klingt. Selbst wenn es das Gerät überhaupt erst seit sechs Monaten angeboten würde, hättest Du wohl Probleme. Die Garantie ist eben an besondere Bedingungen geknüpft.
1. Tip: Verbraucherberatungsstelle (auch per E-Mail möglich)
2. Tip: an die Geschäftsführung persönlich schreiben, mit der Bitte, das sie einen Rechtstreit vermeiden sollten, aber Deine Rechtschutzversicherung die Kostenübernahme im Prozessfall schon zugesagt hätte, Du aber dies auf jeden Fall vermeiden wolltest...