Ich habe über ebay einen gebrauchten Yakumo Delta ersteigert. Das Gerät ist laut Typenschild im Januar 2003 hergestellt worden. Leider ist der Kaufbeleg verloren gegangen. Yakumo weigert sich ohne Kaufbeleg die Garantie zu übernehmen obwohl die Garantiefrist 2 Jahre beträgt. Da das Herstellerdatum sich in der 2 Jahresfrist bewegt muß doch ein Anspruch geltend gemacht werden können ?
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In der neuesten PC-Praxis steht ein Bericht darüber drin, man hat nach dem Bericht auch ohne Kassenbon Anspruch auf Gewährleistung (Garantie).