Ich habe über ebay einen gebrauchten Yakumo Delta ersteigert. Das Gerät ist laut Typenschild im Januar 2003 hergestellt worden. Leider ist der Kaufbeleg verloren gegangen. Yakumo weigert sich ohne Kaufbeleg die Garantie zu übernehmen obwohl die Garantiefrist 2 Jahre beträgt. Da das Herstellerdatum sich in der 2 Jahresfrist bewegt muß doch ein Anspruch geltend gemacht werden können ?
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Oft wird Garantie und Gewährleistung verwechselt.
Gewährleistung ist eine zwingende gesetzliche Pflicht,
Garantie eine Kulanzvereinbarung (z.B. eine Verlängerung der
Frist auf 3 Jahre).
In Deinem Fall greift die gesetzliche Gewährleistung.
Das Gesetz verbietet es, die Gewährleistung zu beschränken.
Sie darf nicht an Kassenbon oder Originalverpackung als
Voraussetzung geknüpft werden. Unter Juristen gilt der
Kassenbeleg lediglich als Beweiserleichterung.
Viele Grüße
Charlie