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Garantie ohne Kaufbeleg ?

SvennyPen / 19 Antworten / Flachansicht Nickles

Ich habe über ebay einen gebrauchten Yakumo Delta ersteigert. Das Gerät ist laut Typenschild im Januar 2003 hergestellt worden. Leider ist der Kaufbeleg verloren gegangen. Yakumo weigert sich ohne Kaufbeleg die Garantie zu übernehmen obwohl die Garantiefrist 2 Jahre beträgt. Da das Herstellerdatum sich in der 2 Jahresfrist bewegt muß doch ein Anspruch geltend gemacht werden können ?

Kaufbeleg oder Kulanz. SmallAl
Kaufbeleg oder Kulanz. Pumbo
Kaufbeleg oder Kulanz. SmallAl
RALZ SvennyPen „Garantie ohne Kaufbeleg ?“
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Der Fall wird wohl schwierig. Zunächst die Unterscheidung zwischen Umtausch / Gewährleistung / Garantie:

Umtausch = freiwillige Leistung des !!Verkäufers!!, z.B. weil einem nach dem Kauf die Farbe nicht gefällt. Da freiwillig, kann der Verkäufer Bedingungen daran knüpfen z.B. "Umtausch nur mit diesem Bon innerhalb von 14 Tagen."

Gewährleistung = gesetzliche, gegenüber Verbrauchern nicht abdingabre Rechte gegen den !!Verkäufer!!, nämlich Minderung (des Preises)und Wandlung (Rückabwicklung des vertrages = Ware zurück, Geld zurück). Mit Vertragsschluss kann auch ein Nachbesserungsrecht des Verkäufers vereinbart sein, wenn man sich darauf geeinigt hat. D.h. der !!Verkäufer!! darf zunächst versuchen die Sache zu reparieren. Ob allerdings so ein gestzlich nicht vorgesehenes Nachbesserungsrecht tatsächlich wirksam vereinbart wurde ist häufig zweifelhaft. Selten wird darüber ausdrücklich gesprochen, noch seltener etwas schriftlich festgehalten. Irgendwelche AGB's auf der Rückseite der Rechnung genügen nicht. Denn AGB's müssen bei Verbrauchern "zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses" vereinbart sein. Vertragsschluss ist z.B. das stumme Rüberschieben der Festplatte über den Tresen gegen wortoses Bargeld. Die Rechnung kommt danach. Alle AGB darauf sind rechtlich unwirksam.

Garantie = freiwilliges selbständiges Leistungsversprechen des !! Herstellers !!. Da freiwillig, kann der Hersteller die Garantie an Bedingungen knüpfen, z.B. an die Vorlage der Garantieurkunde (oder z.B. regelmäßige Inspektion beim KFZ).

Klappt also der Garantieanspruch in deinem Fall gegenüber dem Hersteller nicht (wäre sein gutes und auch nachvollziehbares Recht), bleibt noch der Verkäufer. Denn die Gewährleistung greift ihm gegenüber. Dabei spielt es zunächst auch keine Rolle, dass es sich z.B. um ein gebrauchtes Gerät vo einer Privatperson handelt. Allerding kann bei einem Kauf unter diesen bedingungen die Gewährleistung ausgeschlossen werden (im Gegensatz zum Kauf vom gewerblichen Verkäufer). Da kommt es jetzt auf die genauen Umstände des Einzelfalles an: Wann gekauft? Gewährleistung ausgeschlossen/eingegrenzt? Welcher Fehler? usw.