Ich habe über ebay einen gebrauchten Yakumo Delta ersteigert. Das Gerät ist laut Typenschild im Januar 2003 hergestellt worden. Leider ist der Kaufbeleg verloren gegangen. Yakumo weigert sich ohne Kaufbeleg die Garantie zu übernehmen obwohl die Garantiefrist 2 Jahre beträgt. Da das Herstellerdatum sich in der 2 Jahresfrist bewegt muß doch ein Anspruch geltend gemacht werden können ?
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alles quatsch!
besorg die einen anwalt,und ein zwei zeugen die aussagen können wann du das gerät gekauft hast und wo,das reicht um deine garantieansprüche geltend zu machen.
rein rechtlich reichen,falls du deine quittung verloren hast,zeugen für den kauf aus.
und das weiss mit sicherheit auch yakumo,und du wirst sehen das die sehr schnell einlenken.
ich selbst hatte solche fälle schon öfter,da ich meistens die belege verschlampe,aber nachdem ich einmal beim anwalt war wegen eines dvd`s den ich ohne beleg tauschen wollte,weiss ich das zeugen ausreichen,nach einem anruf meines anwaltes hat die firma das gerät sofort getauscht.
und keine angst,wenn du im recht bist kann yakumo 100 anwälte auffahren,noch leben wir in einem rechtsstaat.