Ein sauguter Artikel in Analyse&Kritik, mit präziser Argumentation.
www.akweb.de/ak_s/ak487/10.htm
Ja, es steht tatsächlich im Grundgesetz, dass niemand zu einer Arbeit gezwungen werden darf (Artikel 12).
www.ratgeberrecht.de/normen/GG/norm/A12.html
Und ich wüsste nicht, dass irgendwo steht, dass man eine Person (sie könnte ja einen Dachschaden haben oder schwer depressiv sein) verhungern lassen darf, wenn sie eine bestimmte Arbeit nicht machen will oder kann. Würde des Menschen wäre ja auch noch so ein Punkt.
Unsere Politiker haben sich schwer vergallopiert, weit weg vom Grundgesetz.
Leider sind Richter - vermutlich auch Verfassungsrichter - ein wenig Partei...weil auch Steuerzahler. Es wird aber einige Interpretationskünste brauchen mit dem Grundgesetz...oder es wird wieder per 2/3 Mehrheit ein wenig davon abgeschafft.
Off Topic 20.122 Themen, 223.173 Beiträge
Meinst Du damit, dass die Richter nicht überparteilich sind oder gerade das?
Was die Weichenstellung angeht, dürfte es wohl kaum kein Problem mit der Änderung des Grundgesetzes geben, da SPD und CDU ja für Hartz IV sind. Brauch man dafür nicht nur eine stinknormale Mehrheit? Ich glaube, dass man nur für Verfassungsänderungen eine 2/3-Mehrheit benötigt. Korrigier(t) mich.
Viel wird da nicht zu reißen sein....:-/
MfG AsH
PS: Für die Pflege von Alten und Kranken wär es sicherlich sehr gut wenn viele neue Arbeitskräft diese Arbeit unterstützen würden. Man sollte an ALLE denken.