Ein sauguter Artikel in Analyse&Kritik, mit präziser Argumentation.
www.akweb.de/ak_s/ak487/10.htm
Ja, es steht tatsächlich im Grundgesetz, dass niemand zu einer Arbeit gezwungen werden darf (Artikel 12).
www.ratgeberrecht.de/normen/GG/norm/A12.html
Und ich wüsste nicht, dass irgendwo steht, dass man eine Person (sie könnte ja einen Dachschaden haben oder schwer depressiv sein) verhungern lassen darf, wenn sie eine bestimmte Arbeit nicht machen will oder kann. Würde des Menschen wäre ja auch noch so ein Punkt.
Unsere Politiker haben sich schwer vergallopiert, weit weg vom Grundgesetz.
Leider sind Richter - vermutlich auch Verfassungsrichter - ein wenig Partei...weil auch Steuerzahler. Es wird aber einige Interpretationskünste brauchen mit dem Grundgesetz...oder es wird wieder per 2/3 Mehrheit ein wenig davon abgeschafft.
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Dein "Beitrag" muss eigentlich nicht mehr kommentiert werden.
Du sprichst von Dachschaden und Menschenwürde und weißt offensichtlich überhaupt nicht, worüber du redest.
Nur soviel: Das ALG II gilt nur für Personen, die erwerbsfähig!!! sind.
Man kann wirklich nur mit dem Kopf schütteln, wenn einzelne Hetzparolen stur ohne Wissen und Nachdenken monoton heruntergedudelt werden.
Was den Artikel in ak betrifft, solltest du mal in deren Impressum schauen - hier kein Komment.
tn3