Ein sauguter Artikel in Analyse&Kritik, mit präziser Argumentation.
www.akweb.de/ak_s/ak487/10.htm
Ja, es steht tatsächlich im Grundgesetz, dass niemand zu einer Arbeit gezwungen werden darf (Artikel 12).
www.ratgeberrecht.de/normen/GG/norm/A12.html
Und ich wüsste nicht, dass irgendwo steht, dass man eine Person (sie könnte ja einen Dachschaden haben oder schwer depressiv sein) verhungern lassen darf, wenn sie eine bestimmte Arbeit nicht machen will oder kann. Würde des Menschen wäre ja auch noch so ein Punkt.
Unsere Politiker haben sich schwer vergallopiert, weit weg vom Grundgesetz.
Leider sind Richter - vermutlich auch Verfassungsrichter - ein wenig Partei...weil auch Steuerzahler. Es wird aber einige Interpretationskünste brauchen mit dem Grundgesetz...oder es wird wieder per 2/3 Mehrheit ein wenig davon abgeschafft.
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Dazu kam neulich im Lokalsender ein Interview mit einem Verantwortlichen der Caritas.
Und genau deshalb denken die nicht im entferntesten daran, einen absolut unmotivierten, frustrierten und womöglich schon am Morgen knülle Besoffenen auf die Alten und Kranken los zu lassen, egal was der asoziale rote Abfall auch immer beschliesst !