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Geldzurückgarantie, wie ist die Rechtslage ?

wissenix / 17 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo leute,
also ich hab mir ne Digitalcamera bei Media Markt gekauft.
Daheim konnte ich mir die Cam auch genauer anschauen und stellte fest dass sie meinen Anforderungen nicht entsprach.
Also wollte ich es zurückbringen aber die von Media Markt lehnten die zurücknahme ab.
Von einem Kollegen habe ich aber erfahren das es gesetzlich festgelegt ist dass man ein produkt innerhalb von zwei Wochen zurückbringen kann ohne einen grund anzugebe.
Was ist nun richtig.

Fernabsatzgesetz Kolti
Olaf19 Mummins „Geh mal in den MediaMarkt und lies die AGBs durch. Da müsste was von den 14...“
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Eben - und das steht nicht nur "kleingedruckt" in den AGBs, sondern auch fett gedruckt auf einigen Reklametafeln. Habe ich zumindest bis vor einiger Zeit noch bei MediaMarkt gesehen. Grundsätzlich ist ein "Recht auf Geschmacksretour" natürlich immer eine freiwillige Kulanzleistung des Händlers - wenn er aber ausdrücklich damit wirbt, geht er die Verpflichtung ein, den hehren Versprechungen auch Taten folgen zu lassen.

Immer vorausgesetzt, dass die Ware zum Zeitpunkt der Rückgabe noch in Ordnung ist. Dass die Verpackung aufgerissen ist, dürfte kein Ablehnungsgrund sein - anders geht es schließlich nicht, sonst hätte der Kunde die Ware ja nicht testen können.

Übrigens - dieses Rückgaberecht gilt im Gegensatz zu Emilys Aussage tatsächlich auch für CDs und DVDs, habe ich schon "ausprobiert" ;-)

CU
Olaf