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Geldzurückgarantie, wie ist die Rechtslage ?

wissenix / 17 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo leute,
also ich hab mir ne Digitalcamera bei Media Markt gekauft.
Daheim konnte ich mir die Cam auch genauer anschauen und stellte fest dass sie meinen Anforderungen nicht entsprach.
Also wollte ich es zurückbringen aber die von Media Markt lehnten die zurücknahme ab.
Von einem Kollegen habe ich aber erfahren das es gesetzlich festgelegt ist dass man ein produkt innerhalb von zwei Wochen zurückbringen kann ohne einen grund anzugebe.
Was ist nun richtig.

Fernabsatzgesetz Kolti
Emily22 Olaf19 „Eben - und das steht nicht nur kleingedruckt in den AGBs, sondern auch fett...“
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Ja das ist aber auch der Ausnahmefall nur aus Kulanz oder weil dich der Händler kennt als Stammkunde.
Ausnahme sind evtl. beschädigte CDs, ich hatte mir auch mal FineReader bestellt und die CD war unlesbar mit einem breiten fetten Kratzer quer drüber. Beweisen hätte ich es aber ggf. dann auch nicht können dass ich das nicht selber gemacht habe.
Und aufgerissene (zerfetzte) oder (ordentlich) geöffnete Verpackung sind auch zweierlei Sachen *g*